Wann der digitale Führerschein EU-weit gelten wird
Seit dem 19. Oktober 2022 ist der digitale Führerschein in Österreich verfügbar. Der Online-Führerschein ist seither in der neuen App „eAusweise“ erhältlich. Sie ist die erste Anwendung des neuen digitalen Identitätsnachweises „ID Austria“. ID Austria soll langfristig die Handy-Signatur ablösen, mit der Bürger*innen bislang bestimmte Behördengänge online abwickeln konnten. Noch gibt es aber beide Systeme.
Doch alles kann man mit dem digitalen Führerschein nicht tun: Er kann derzeit etwa nicht bei der Post eingesetzt werden, um seine Identität nachzuweisen. Auch wer in Europa einen Mietwagen nehmen will, sollte dringlichst seinen physischen Scheckkartenführerschein mitführen. Ab wann man den digitalen Führerschein EU-weit nutzen kann, um seine Lenkerberechtigung nachzuweisen, steht noch ein wenig in den Sternen. Es wird wohl frühestens 2024 soweit sein.
eIDAS-Act für eine digitale Identität
Denn es hängt vom sogenannten „eIDAS-Act“ ab. Dieser schafft eine EU-weite Grundlage für eine verpflichtende digitale Identität in Europa. Dadurch werden in Zukunft digitale Ausweise wie der digitale Führerschein EU-weit anerkannt. Alle Mitgliedsstaaten müssen zukünftig eine digitale Identität zur Verfügung stellen, digitale Ausweise müssen gegenseitig akzeptiert werden und alle Behördengänge müssen EU-weit durch digitale Identitäten zugänglich sein.
Doch bis es soweit ist, wird es noch dauern. Im Dezember 2022 hat sich der EU-Rat, der aus allen Mitgliedsländern besteht, auf eine gemeinsame Position zum eIDAS-Act geeinigt. Digitalisierungsstaatsekretär Florian Tursky hat bei dem Treffen den digitalen Führerschein als „Best-Practice-Beispiel“ vorgestellt.
„Mit der ID Austria, unserer eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein gehört Österreich zu den EU-weiten Vorreitern. Mit der neuen EU-Verordnung stellen wir künftig sicher, dass beispielsweise unser digitaler Führerschein EU-weit akzeptiert werden muss und man sich so beispielsweise mit der österreichischen ID Austria bei Universitäten in ganz Europa einschreiben oder ein Unternehmen gründen kann“, so Tursky.
Verhandlungen starten im März 2023
Im März 2023 starten die Trilog-Verhandlungen zum eIDAS-Act: Dabei müssen sich die EU-Kommission, der EU-Rat sowie das EU-Parlament auf eine gemeinsame Position einigen. „Wie lange die Trilog-Verhandlungen dauern werden, ist leider schwer abzuschätzen“, heißt es dazu auf Nachfrage beim Staatsekretariat für Digitalisierung. „Es ist jedoch realistisch, dass der eIDAS-Act noch 2023 final verabschiedet wird“, heißt es. Dann würde er frühestens 2024 in Kraft treten können. So lange wird es also mindestens dauern, bis der digitale Führerschein aus Österreich auch EU-weit anerkannt wird.
Doch auf dem Weg dahin gibt es noch einige Stolpersteine. So sind die Positionen zwischen EU-Parlament und EU-Ministerrat doch laut der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works deutlich voneinander entfernt, was den Schutz der Privatsphäre bei der digitalen Umsetzung der elektronischen Identität betrifft. „Die jeweilige Version der Mitgliedsstaaten dieser wichtigen Reform schafft ein gefährliches und unkontrolliertes Umfeld für die sensiblen Gesundheits-, Finanz- und Identitätsdaten aller Europäer*innen“, heißt es seitens der Bürgerrechtsorganisation.
Zentrale Beobachtung über alle Nutzer*innen
Es soll mit der E-ID, sowie sie der Ministerrat vorschlägt, möglich sein, einzelne Personen zu verfolgen und ein Nutzerverhalten ihres Profils zu erstellen, wenn die elektronische Identität bei verschiedenen staatlichen und privaten Stellen eingesetzt wird. „Jede Nutzertransaktion ist für den Mitgliedstaat zentral beobachtbar, sodass eine panoptische Sicht auf alle Lebensbereiche entsteht“, heißt es. Das EU-Parlament hat eine deutlich strengere Auslegung integriert, was den Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen betrifft. Insofern werden die Trilog-Verhandlungen wohl nicht nur zukunftsweisend sein, sondern auch schwierig werden.