EU-Fluggastdaten sollen fünf Jahre gespeichert werden
Am Donnerstag kommen in Riga die EU-Innenminister zum ersten Mal seit den Pariser Anschlägen zusammen, um über den „Kampf gegen Terrorismus“ zu beraten. Nach den Anschlägen in Paris forderten die EU-Innenminister unter anderem eine EU-weite Fluggastdatenspeicherung. Dieses Vorhaben wurde bisher vom EU-Parlament abgelehnt. Der Innenausschuss des Parlaments hatte im April 2013 mit einer deutlichen Mehrheit gegen die Richtlinie gestimmt.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass die EU-Kommission längst einen Kompromissvorschlag zur Fluggastdatenspeicherung ausgearbeitet hat, der am Mittwoch offiziell vorgestellt worden ist. Der "Guardian" berichtete, "Statewatch" veröffentlichte das Papier (PDF). Daraus geht hervor, dass die Daten von Flugreisenden, die in Europa ein- und ausreisen fünf Jahre lang gespeichert werden sollen.
Mit „Passenger Name Record“(PNR)-Daten können die Reisebewegungen von EU-Bürgern überwacht werden. Es handelt sich dabei aber um Daten, die über die reinen Passdaten hinaus gehen, insgesamt sind es 42 Einzeldaten pro Passagier. Daten, die gespeichert werden dürfen, sind neben dem Namen, der Adresse und der Passnummer auch die Kreditkartendetails, Informationen über Mitreisende sowie vegetarische oder koschere Mahlzeiten. Auch wenn der Passagier beispielsweise einen Rollstuhl benötigt, wird diese Information über seinen Gesundheitszustand gespeichert und übermittelt.
Kompromisse
Mit Hilfe dieser Daten sollen Strafverfolgungsbehörden Personen ermitteln können, die davor nicht unter Verdacht standen. Laut dem EU-Kompromissvorschlag sollen die Daten fünf Jahre zum Zweck der Terrorismusbekämpfung gerastert werden dürfen, bei transnationalen Straftaten sollen es vier Jahre sein. Ein weiterer Kompromiss, der gemacht wurde: Nach sieben Tagen statt nach wie bisher vorgesehen 30 Tagen sollen die Datensätze „pseudonymisiert“ werden, das bedeutet, dass die Daten danach wieder hergestellt werden können, sofern es ein Vorgesetzter genehmigt. Zudem sollen die Betroffenen ihre Datensätze selbst bekommen können.
Offen ist zurzeit noch, ob die Richtlinie den Mitgliedsstaaten ein Ermessen bei der Umsetzung einräumen oder zwingend die Einführung eines PNR-Systems verlangen wird. "Die EU-Kommission hat die Kosten für die EU-Fluggastdatensammlung auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Dieses Geld fehlt dann bei Personal und Ausstattung von Polizei und Sicherheitsbehörden sowie bei Präventionsprogrammen. Hier müsste aber der Fokus liegen", kritisierte der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht in einem Blogeintrag.
"Täuschungsmanöver"
Für Kritiker ist die anlasslose Speicherung der Fluggastdaten allerdings trotzdem grundrechtswidrig. "Mit diesem Täuschungsmanöver soll uns weiterhin vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt werden, ohne dass der Nutzen anlassloser Datensammlungen empirisch nachgewiesen ist. Statt eines evidenz- und vernunftbasierten Ansatzes für einzelfallbasierte Polizeiarbeit präsentiert uns die Kommission mehr Sicherheitsesoterik und blinden Aktionismus auf dem Rücken der Reisenden.", erklärt etwa Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, zu den Plänen der EU-Kommission.
Bereits im Herbst hatten sich Stimmen gemehrt, die Fluggastdatenspeicherung zur Bekämpfung des IS-Terrors wieder aufs Tapet zu bringen. Vor dem Treffen der EU-Innenminister in Riga haben am Mittwoch, am europäischen Datenschutz-Tag, christdemokratisch-konservative EU-Abgeordnete erneut die rasche Einführung der Fluggastdatenspeicherung in Europa gefordert. EVP-Fraktionschef Manfred Weber sagte: „Wir leben in einer Welt, in der Daten Geld und Macht bedeuten. Wenn wir dem Staat den Zugriff auf Daten verwehren, machen wir ihn blind im Kampf gegen Terrorismus.“