EU-Parlament für kurze Löschfrist gegen Terror-Inhalte im Netz
Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich am Dienstag mit dem Gesetzesentwurf zur Terrordirektive beschäftigt und diesem mehrheitlich zugestimmt. Zudem wurde der Auftakt von Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat über die Entfernung terroristischer Inhalte im Netz beschlossen.
Eine Stunde Zeit
Internetfirmen sollen eine Stunde Zeit haben, um derartige Inhalte aus dem Internet zu nehmen. Bei dauerhaften Verstößen drohen den Internet-Firmen wie Facebook und
Youtube Sanktionen in Höhe von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes.
Online-Plattformen sollen aber nicht einer generellen Monitoring-Verpflichtung unterliegen, beschlossen die Abgeordneten des
Innenausschusses im EU-Parlament. Auch ein verpflichtender Einsatz von automatischen Filtern, besser bekannt unter "Upload-Filter", sei nicht vorgesehen, heißt es. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf der EU-Kommission auch Uploadfilter vor.
"Politische sensible Fragen" ausgenommen
Kleine oder nicht-kommerzielle Anbieter könnte eine derartige kurze Frist von einer Stunde vor Hürden stellen. Durch die Hintertür könnte das also trotzdem zu automatisierter Inhalteerkennung, also zu Uploadfiltern führen, selbst wenn diese laut Gesetzesentwurf des Parlaments nicht vorgesehen sind.
Die Abgeordneten betonten, dass die Äußerung von polemischen und kontroversiellen Ansichten oder politisch sensible Fragen nicht als Terrorismus eingestuft werden dürfen.
Die Anordnung zur Entfernung von Terror-Inhalten soll von der jeweilig zuständigen nationalen Behörde kommen. Die Frist von einer Stunde gilt ab der Anordnung.
Die Position des EU-Parlaments war bereits im April beschlossen worden. Nunmehr beschlossen die EU-Parlamentarier mit breiter Mehrheit die Aufnahme von Verhandlungen mit den EU-Innenministern über dieses Dossier. Die Gespräche können beginnen, sobald das Plenum des EU-Parlaments im Oktober der Position des Ausschusses zugestimmt hat.