EU will Reparatur und längere Software-Updates für Smartphones & Co
„Wir wollen, dass nachhaltige Produkte die Norm auf dem europäischen Markt werden“, sagte Kommissionsvize Frans Timmermans am Mittwoch. Konkret soll die EU-Kommission Mindeststandards etwa mit Blick auf Haltbarkeit, Energieverbrauch oder Reparaturanforderungen für fast alle Waren im EU-Binnenmarkt festlegen können - auch für Technikprodukte. Ausnahmen sind lediglich für Lebens- und Futtermittel sowie Arzneimittel vorgesehen. Das soll auch dazu beitragen, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
Vorschläge vielfältig
Was Elektronik betrifft sollen Verbraucher*innen von austauschbaren Akkus, einfacheren Reparaturen und länger gewährleisteten Softwareupdates profitieren. „Ein Smartphone sollte seine Funktionalität nicht verlieren, nur weil der Akku schwächer wird“, so Timmermans. Anstatt Smartphones durch Updates zu schwächen und Verbraucher*innen zum Kauf eines neuen Telefons zu bewegen, sollten Handys durch die Aktualisierungen gestärkt werden. Auch Vorgaben für Recyclinganteile und -anforderungen sind denkbar.
Seit Anfang 2022 gibt es bereits eine Update-Pflicht für Staubsaugroboter, Smartwatches, Handys oder Streaming-Dienste. Diese hat allerdings vorwiegend Sicherheitsgründe, und wurde zudem nur auf einen Zeitraum von 2 Jahren festgelegt. Solange müssen die Geräte auf jeden Fall mit Updates versorgt - und damit auch verwendbar gemacht - werden. Bereits damals wurde gefordert, dass die Erwartbarkeit der Haltbarkeit dieser Produkte angepasst werden müsste.
Bezüglich des Haushalts könnten bestehende Regeln verschärft werden. Bei vielen Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken oder Lampen gibt es bereits Transparenzpflichten für den Energieverbrauch - sogenannte Ecodesign-Regeln. Auf einer Skala von A bis G muss angegeben werden, wie effizient das Produkt ist. Nun könnten Anforderungen an die Langlebigkeit der Produkte hinzukommen. Wenn ein Geschirrspüler defekt sei, solle es einfach möglich sein, das kaputte Teil auszutauschen, hieß es. Strenge Vorgaben sind auch für Öfen, Klimageräte und andere Heiz- und Kühlgeräte vorgesehen.
Verbot von Greenwashing
Außerdem sollen vage Produktangaben wie „grün“ und „umweltfreundlich“ verboten werden, wenn sie nicht nachgewiesen sind. Verbraucher*innen sollen darüber informiert werden müssen, wenn die Haltbarkeit eines Produkts begrenzt ist, etwa weil die Software eines Geräts die Funktionalität zu einem bestimmten Zeitpunkt einschränkt. Auch soll keine Aussage zur Umweltverträglichkeit eines Produkts gemacht werden dürfen, wenn sie tatsächlich nur einen bestimmten Teil davon betrifft. Kund*innen sollen zudem darüber informiert werden, wie und ob Geräte reparierbar und wie lange sie garantiert haltbar sind.
Bevor Elektro- und Haushaltsprodukte an der Reihe sind, will die Kommission allerdings mit Textilien, Möbeln, Matratzen, Reifen, Farben, Schmierstoffen sowie Eisen, Stahl und Aluminium beginnen. Hier sollen erste Vorgaben bis 2024 erarbeitet werden. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen sich nun mit den Vorschlägen beschäftigen.