Facebook: Erste Verhandlung über Sammelklage im April
Das zuständige Wiener Gericht hat den ersten Verhandlungstermin Anfang April festgelegt, wie der Verein "Europe vs. Facebook“ in einer Presseaussendung am Montag bekannt gab. Am 9. April wird demnach über die Zulässigkeit der Klage verhandelt.
Laut Facebook ist die Klage unzulässig, da internationalen Sitz von Facebook in Irland eine Klage einer großen Zahl von Nutzern des Sozialen Netzwerks nicht möglich sei, da es gegen die „öffentliche Ordnung“ verstoße. Auch nach österreichischem Recht sei man – so die Auffassung von Facebook – nicht klagbar. Facebook wollte auch, dass die Klage abgewiesen wird, da die Teilnehmer nicht geschäftsfähig seien. "Europe vs. Facebook“ sieht das naturgemäß anders und will die Argumente nun entkräften.
Die Klage wurde im August 2014 übermittelt und wird von rund 25.000 Menschen aus verschiedenen Ländern unterstützt. Grund der Klage sind mangelnde Datenschutzbestimmungen sowie die Teilnahme am Überwachungsprogramm PRISM. Dies alles sei laut Initiator Max Schrems nicht mit europäischen Recht vereinbar. Bei der Klage handelt sich um ein Zivilverfahren, geklagt wird auf Unterlassung sowie Schadenersatz von 500 Euro pro Nutzer. Der Betrag ist bewusst niedrig angesetzt, da es nicht um Geld sondern um die Durchsetzung von Grundrechten gehen soll.