Netzpolitik

Gericht verurteilt Grazer, der Ehefrau mit AirTags trackte

Ein 35-Jähriger ist am Dienstag am Grazer Straflandesgericht wegen der heimlichen Verfolgung von Standortdaten seiner Ehefrau zu 3 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte an ihrem Pkw zumindest 3 AirTags angebracht und sie zudem mit der „Hals-Abschneiden“-Geste bedroht.

Vor Gericht wies der Arbeitslose sämtliche Vorwürfe zurück. Seine Ehefrau verweigerte die Aussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Verurteilter: Frau habe AirTags selbst montiert

„Ich habe die AirTags nicht angebracht“, sagte der Grazer vor Gericht, und behauptete, dass seine Frau wolle, dass er Probleme mit der Polizei bekomme. Sie habe die Ortungsgeräte deshalb selbst am Auto montiert.

Als Richter Andreas Rom nach der Logik dahinter fragte, entgegnete der Angeklagte: „Weil ich nicht zu ihr gehalten habe“, und sprach damit eine angebliche Auseinandersetzung zwischen seiner Ehefrau und seiner Neuen an. Die Ortungsgeräte stehen aber mit der Telefonnummer des 35-Jährigen in Verbindung, wendete die Staatsanwältin ein. Seine Argumentation sei somit „nicht stichhaltig“.

Da die Ehefrau nicht aussagen wollte und es keine Beweise gibt, sprach der Richter den Angeklagten wegen der gefährlichen Drohung durch die „Hals-Abschneiden“-Geste frei. „Irgendwann kommt aber der Tag, wo vielleicht etwas passiert“, mahnte er. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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