Was es mit Turskys geplanter KI-Behörde auf sich hat
Digitalstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) forderte dieser Tage, dass künstliche Intelligenz (KI) rasch reguliert werden müsse, damit Unternehmen, die mit KI arbeiten und KI-Anwendungen anbieten möchten, Rechtssicherheit bekommen.
Die EU arbeitet mit dem sogenannten „AI Act“ bereits seit 2 Jahren an einer solchen KI-Regulierung. Leider hatte man generative KI wie ChatGPT, Midjourney & Co nicht am Radar gehabt, weshalb es jetzt notwendig war, eigene Passagen im AI Act dafür zu schaffen. Das hat etwas Zeit benötigt, bis man sich hier geeinigt hat.
Tursky dauert der EU-Prozess zu lange
Tursky dauert dies alles zu lange. Er hat einen offenen Brief an die EU-Kommission in Brüssel geschrieben, und um Eile gebeten. „Eine europäische KI-Regulierung muss noch dieses Jahr kommen. Vestager macht nun selbst Druck und will 2023 zu einer Einigung kommen, mein Brief hat also Wirkung gezeigt“, so der Digitalisierungsstaatssekretär auf futurezone-Anfrage. „Ich verstehe nicht wieso das so lange dauert. Wir müssen jetzt klug reagieren und künstliche Intelligenz vernünftig regulieren, jetzt auf Zeit zu bauen wäre falsch", so Tursky.
Aktuell liegt der AI Act aber ohnehin im EU-Parlament am Tisch. Im für den AI Act zuständigen EU-Parlamentsausschluss soll am Donnerstag über den Verordnungsentwurf abgestimmt werden, damit die Trilog-Verhandlungen zwischen Mitgliedsstaaten, Kommission und Parlament im Herbst starten können und der EU-weite, notwendige Prozess weiter in Gang kommt. Damit wird der AI Act voraussichtlich 2025 in Kraft treten können.
Kein Alleingang, sondern Vorgreifen des AI Acts
Tursky möchte unterdessen in Österreich bereits ab 2024 eine eigene KI-Behörde einführen. Doch wozu soll dieser Alleingang dienen? Wie im futurezone-Gespräch herauskam, soll gar kein Alleingang geplant sein, sondern lediglich ein vorzeitiges Aufgreifen der geplanten Regeln aus dem AI Act . „Im Rahmen der Umsetzung des AI Acts werden nationale Stellen für die Zertifizierung von Hochrisikoanwendungen benannt werden müssen. Das wissen wir bereits jetzt und für diesen Zweck muss eine neue Behörde geschaffen werden“, heißt es aus dem Finanzministerium, in dem das Digitalisierungsstaatssekretariat angesiedelt ist.
Für Hochrisiko-Anwendungen von KI sollen laut AI Act nämlich andere Regeln gelten als für KI, die jeder verwenden kann. KI-Anwendungen werden in vier Kategorien eingeteilt: Minimales Risiko, geringes Risiko, hohes Risiko und unannehmbares Risiko. Unannehmbar und somit verboten sind etwa die unterschwellige Manipulation durch KI, das Ausnutzen von vulnerablen Gruppen, etwa Kindern, oder die Echtzeit-Fernidentifikation. Damit ist etwa Massenüberwachung durch Gesichtserkennung gemeint, für die es allerdings Ausnahmen geben soll.
Geschäftsstelle im Ministerium
Dazu braucht es eine KI-Behörde, die eine derartige Einschätzung vornehmen wird, welche Anwendungen in welche Kategorien fallen. „In Österreich denken wir hier an einen Stufenplan. In einem ersten Schritt wird eine Geschäftsstelle in unserem Resort eingerichtet, welche sich um die Vorbereitungen und die nationale Umsetzung kümmert“, heißt es seitens des Ministeriums. „Wenn der AI Act dann umgesetzt wird, wird die Geschäftsstelle in eine eigene Behörde übergehen“, heißt es weiters.
Aktuell kommen viele bei Nutzer*innen beliebte KI-Anwendungen aus den USA. ChatGPT ist etwa auch in beliebte Apps wie Bing oder Snapchat integriert worden und damit ist der Zugang sehr niederschwellig. Wie wird man diese Konzerne dazu bringen, sich an die Regeln zu halten? „Die Regulierung wird für den gesamten EU-Markt gelten, weshalb sich die Betreiber von KI-Software, wenn sie am europäischen Markt teilnehmen wollen, dieser Regulierung unterwerfen müssen“, so der Pressesprecher des Ministeriums.