Netzpolitik

Nach Klage von noyb: Millionenstrafe gegen Netflix verhängt

Die niederländische Datenschutzbehörde hat eine Geldstrafe gegen den Streaming-Giganten Netflix verhängt. Das Unternehmen muss 4,75 Millionen Euro zahlen, weil es seine Kunden nicht ausreichend über die Verwendung ihrer persönlichen Daten informiert habe. Davon berichtet noyb in einer Mitteilung

Die Strafe geht auf eine Beschwerde der Datenschutzorganisation noyb rund um den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück, die bereits im Januar 2019 eingereicht wurde. noyb hatte insgesamt 8 Beschwerden gegen verschiedene Streaming-Anbieter eingereicht, darunter auch Amazon, Apple Music, Spotify und YouTube.

➤ Mehr lesen: ChatGPT verbreitet Falschinformationen: Beschwerde gegen OpenAI

Verstoß gegen Artikel 15

Laut der niederländischen Behörde hat Netflix gegen Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Das dort verankerte Auskunftsrecht verpflichtet Unternehmen, ihren Nutzerinnen und Nutzern eine Kopie aller über sie gespeicherten Rohdaten bereitzustellen.

Sie müssen außerdem zusätzliche Informationen über die Quellen und Empfänger der Daten, den Zweck der Datenverarbeitung und Informationen über die Länder, in denen die Daten gespeichert sind, bereitstellen. Und auch über die Speicherdauer müssen sie informieren, wie noyb in der Presseaussendung anführt. 

➤ Mehr lesen: Datenschützer gehen gegen Metas werbefreies Abo vor

Kritik an Dauer

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb, begrüßte die Entscheidung, kritisierte jedoch die lange Verfahrensdauer: "Wir freuen uns über die Entscheidung der Datenschutzbehörde, eine Geldstrafe gegen Netflix zu verhängen. Allerdings hat es fast 5 Jahre gedauert, um dies zu erreichen. Dabei handelt es sich eigentlich um einen sehr simplen Fall."

Netflix hat bereits Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt, nicht jedoch gegen die Entscheidung als Ganzes. Parallel dazu wartet noyb noch auf eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde in demselben Fall.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!