Neue Regeln für Drohnen-Piloten in Österreich ab Juli 2020
Seit 2014 sind in Österreich Drohnen über 250 Gramm genehmigungspflichtig. Seither wurden mehr als 10.000 Anträge von der zuständigen Austro Control bewilligt, Schätzungen zufolge sind gar bis zu 100.000 unbemannte Fluggeräte in Österreich im Umlauf. Ab Juli 2020 gilt eine neue EU-Drohnen-Verordnung. Dann entscheidet die Höhe des Risikos über Auflagen, hieß es am Dienstag.
Von Vermessung über Logistik und Umweltmanagement bis hin zu Rehkitzrettungsflügen vor Mäharbeiten - die Einsatzgebiete der Drohnen sind vielfältig. Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, gilt die Verordnung für Drohnennutzung ab 1. Juli 2020 in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Bis dahin gilt noch das österreichische Luftfahrtgesetz. Das heimische Regulativ war ein Vorbild für Europa, sagte Philipp Piber, Leiter des Drone Competence Center bei der Austro Control. „Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Diesen Ansatz haben wir in Österreich entwickelt und der wurde von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) übernommen“, sagte der Experte.
Drei Drohnen-Kategorien
Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“. In die erste Kategorie werden „rund 80 Prozent der in Österreich bereits bewilligten Drohnen fallen“, sagte Piber. Sie umfasst Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm. Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt, Nutzer müssen sich ab dem nächsten Sommer registrieren und einen Online-Test bei der Austro Control absolvieren. Dieser ist noch in Ausarbeitung und soll die Kompetenz des Piloten nachweisen. Nutzer erhalten dann eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. „Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen“, erläuterte Piber.
25 Euro soll die Registrierung künftig kosten. Sie muss auch für all jene Drohnen durchgeführt werden, die bereits in Österreich bewilligt sind, ebenso muss vor der ersten Inbetriebnahme der Drohne ab Juli 2020 auch der Online-Test absolviert werden. Auch künftig muss - wie bereits schon jetzt vorgesehen - eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die maximale Flughöhe beträgt ab dem nächsten Jahr 120 Meter, aktuell sind es in Österreich noch 150 Meter.
Risikobewertung für fehlenden Sichtkontakt
Die zweite Kategorie ist „Spezifisch“. Hier liegt bereits ein mittleres Betriebsrisiko vor, die Drohnen können auch außerhalb einer Sichtverbindung mit dem Piloten bewertet werden. Der Betreiber muss für die Genehmigung eine Risikobewertung vorlegen. Als höchste Risiko-Kategorie gilt künftig „Zertifiziert“. Das Regulativ ist noch in Ausarbeitung, das Risiko hier ist ähnlich wie in der bemannten Luftfahrt, erläuterte Piber. Erhalten bleibt auch künftig die Drohnen-Kategorie Spielzeug. Unbemannte Luftfahrzeuge, die nur bis zu 250 Gramm wiegen, brauchen keine extra Registrierung - wenn sie über keine Kamera verfügen. Mit Aufnahmegerät müssen sie ab dem kommenden Sommer angemeldet werden. Die maximale Flughöhe beträgt 30 Meter.
„Wo es nicht so gefährlich ist, gibt es künftig Erleichterungen, wo der Betrieb der Drohne gefährlich ist, gelten künftig Verschärfungen“, konstatierte Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Bei einer Befragung des KFV zum Thema Drohnen kam heraus, dass sich die Österreicher klare Regeln zum sicheren Betrieb der unbemannten Fluggeräte wünschen. 62 Prozent befürworten starke Regulierungen seitens des Staates.
Angst vor Abstürzen
„Mehr als die Hälfte der Befragten interessiert sich für Drohnen“, erläuterte Kaltenegger. Nur jeder siebente Befragte gab an, viel über Drohnen und ihre Einsatzbereiche zu wissen. Bei den Männern waren es rund ein Viertel, bei den Frauen nur vier Prozent. Furcht besteht bezüglich eines Eindringens in die Privatsphäre sowie durch die Gefahr möglicher Abstürze, sagte Kaltenegger. „Das Image von Drohnen bedarf einer Korrektur, wenn man sich ansieht, was man mit ihnen alles machen kann“, meinte der Experte.
Drohnen sind weiterhin eine Herausforderung für die Luftfahrt. 2.873 Anträge wurden im Vorjahr von der Austro Control genehmigt. Durch die steigende Anzahl gibt es auch ein höheres Gefährdungspotenzial. Unfälle oder gefährliche Vorfälle gab es bisher in Österreicher keine. Im Vorjahr gingen bei der Austro Control 36 Berichte ein - diese reichten vom verärgerten Nachbar, über dessen Garten eine Drohne flog bis hin zum Linienpiloten, der ein Flugobjekt gesichtet hat, erläuterte Piber.
Wer ohne Bewilligung in Österreich eine Drohne fliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet.