Netzpolitik

Schulschwänzer per Gesichtsscan entlarvt: 20.000 Euro Strafe

Die schwedische Datenschutzbehörde hat eine Schule zu 20.000 Euro Strafe verdonnert, welche die Anwesenheit von Schülern und Schülerinnen mittels Gesichtserkennung prüfte. Das "Experiment" im nordschwedischen Skellefteå dauerte drei Wochen, dabei wurde eine Klasse von 22 Schülern kontrolliert. Der Direktor der Schule, Jorgen Malm, wies darauf hin, dass für das Pilotprojekt die Zustimmung der Eltern eingeholt worden war.

Biometrische Daten unsicher verarbeitet

Der Datenschutzbehörde war dies aber nicht genug, da das Ungleichgewicht zwischen den betroffenen Personen und der Schule, welche die Daten verarbeitet, eklatant sei. Eine derartige Zustimmung sei nicht auf Basis geltender Gesetze erfolgt. Die Behörde kritisiert auch, dass die biometrischen Daten auf unsichere Art verarbeitet und gespeichert wurden und die Behörde bei so einem Projekt ebenfalls ihre Zustimmung geben hätte müssen.

Malm verwies in einem Interview darauf, dass die Technologie "ziemlich sicher" sei, entschuldigte sich aber für das Vorgehen. Es ist die erste Strafe, welche die schwedische Datenschutzbehörde aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aussprach.

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