Netzpolitik

Urteil: Bei Smartphones ist Festplattenabgabe fällig

Im Handy-Musterprozess der Verwertungsgesellschaft austro mechana gegen Nokia hat das Oberlandesgericht Wien (OLGW) entschieden, dass Mobiltelefone mit MP3-Funktion grundsätzlich vergütungspflichtig sind. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Es gibt noch Rekursmöglichkeiten", sagt Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht Wien im futurezone-Gespräch. Ein Nokia-Sprecher sagt auf Anfrage, dass sich sein Unternehmen erst zu dem Thema äußern wolle, wenn das Urteil bestätigt sei. Das lässt darauf schließen, dass die Möglichkeit zum Einspruch noch wahrgenommen wird.

Die ausro mechana zitiert das Urteil des OLGW in einer Aussendung wie folgt: "Allein der Umstand, dass der Speicher auch für andere Funktionen des Mobiltelefons verwendet werde, lasse keine Aussage über die jeweilige Speicherintensität zu." In dem Urteil heißt es weiter: "Die Speicherkapazität der in Musik-Handys integrierten bzw. für diese bestimmten Trägermaterialien diene der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Audio- und audiovisueller Werke und werde für andere Zusatzfunktionen kaum benötigt."

Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana, zeigt sich von dem Urteil erfreut, auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: "Wir sehen uns einmal mehr bestätigt, dass unsere Forderungen nach einer modernen Speichermedienabgabe völlig legitim sind“, so Graninger.

Seit Jahren Streit

Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies vor kurzem ein Verfahren zwischen Hewlett Packard und der austro mechana zu einer Speichermedienabgabe auf Computerfestplatten an das Erstgericht zurück. Der OGH stellte dabei fest, dass Computerfestplatten "nicht schon deshalb als vergütungspflichtiges Trägermaterial ausscheiden, weil sie auch anderen Zwecken als der Speicherung von Privatkopien dienen können." Mit einer rechtskräftigen Entscheidung in der Causa ist vor 2016 nicht zu rechnen.

Über die Festplattenabgabe wird seit Jahren heftig gestritten. Die von Industrie und Handel getragene "Plattform für ein modernes Urheberrecht" schlug vor kurzem einen Kulturbeitrag von 50 Cent pro Monat als Alternative zu Urheberrechtsabgaben auf Speicher- und Kopiermedien vor. SPÖ-Kultursprecherin Elisabeth Hakel sprach sich bei einer Diskussion zur Urheberrechtsreform Ende Jänner für eine auf drei Jahre befristete Einführung einer Festplattenabgabe aus.

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