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A1 führt Chatten ohne Datenlimit für WhatsApp ein

In Kombination mit bestimmten Tarifen können A1-Kunden seit 2017 Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime, Spotify, Deezer oder Apple Music nutzen, ohne dass die verbrauchten Daten auf ihr Datenvolumen angerechnet werden. Nun gesellen sich auch zwei Messenger dazu.

Aufpassen ist angesagt

Wer „Free Stream“ nutzt, kann ab sofort mit und dem Facebook-Messenger chatten, ohne dass dies aufs Datenlimit angerechnet wird. Innerhalb von Österreich gilt dies unlimitiert, im EU-Ausland ist „Free Stream“ auf drei GB beschränkt. Wer lieber andere, datenschutzfreundliche Messenger wie Signal, Threema oder den von Apple integrierten iMessage-Dienst verwendet, bei dem werden die Daten weiter vom im Tarif inkludierten Volumen abgezogen.

Aufpassen sollten Nutzer auch, wenn sie Links zu YouTube-Videos über WhatsApp bekommen: Das Streamen von YouTube-Videos ist in diesem Fall nicht inkludiert. Auch Video- und Voice-Telefonie via WhatsApp und Facebook Messenger ist nicht bei „Free Stream“ dabei und wird ganz normal vom Datenvolumen abgezogen.

"Free Stream" nicht bei jedem Tarif dabei

Während das Chatten mit „Free Stream“ in allen aktuell anmeldbaren A1 Go! und Xcite Tarifen kostenlos verfügbar ist, gibt es Free Stream Music & Chat nur kostenlos zu den Tarifen A1 Go! M, A1 Go! S & A1 Xcite und zusätzlich das Video-Streaming bei den Tarifen A1 Go! XL und A1 Go! L.

A1-Kunden, die diese Tarife bereits angemeldet haben, können „Free Stream“ in der „Mein A1“-App oder im „Mein A1“-Bereich auf www.A1.net kostenlos dazu buchen. Für Tarife, die vor dem Mai 2017 abgeschlossen worden sind, gibt es „Free Stream“ nicht kostenlos. Kunden, die ältere Go! oder Xcite Tarife nutzen, haben die Möglichkeit, A1 Free Stream als Option der „Mein A1“-App oder im „Mein A1“-Bereich auf www.A1.net zu buchen. A1 Free Stream Chat kostet dann monatlich 3,90 Euro, A1 Free Stream Music 6,90 Euro und A1 Free Stream Video 9,90 Euro.

Verstöße gegen die Netzneutralität

Rund um „Free Stream“ gab es vergangenes Jahr bereits ein Urteil der Telekom Control Kommission gegen A1 wegen Verstößen gegen die Netzneutralität. A1 hatte „A1 TV“ technisch bevorzugt und beim „Free Stream“-Angebot die Bandbreite künstlich beschränkt. A1 behielt sich gegen die Entscheidung damals rechtliche Schritte vor.

Thomas Lohninger von der Grundrechts-NGO epicenter.works, sieht in der Ausweitung von „Free Stream“ eine Netzneutralitätsverletzung: "Damit begeht A1 eine weitere Netzneutralitätsverletzung, die noch weiter geht als die bisherigen. Die beiden Dienste, die A1 künftig vom Datenverbrauch seiner Kunden ausnimmt, gehören dem Internetgiganten Facebook, der nicht gerade dafür bekannt ist, besonders für Datenschutz einzutreten. Wer über datenschutzfreundliche Alternativen kommunizieren will, zahlt bei A1 künftig mehr."

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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