iPhones bald mit 5G: Apple und Qualcomm lassen Klagen fallen
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Apple und der Chipkonzern Qualcomm haben ihren mehr als zwei Jahre langen Patentstreit beigelegt. Alle gegenseitigen Klagen werden fallengelassen, teilten die Firmen am Dienstag mit. Apple werde eine Zahlung an Qualcomm leisten, hieß es. Ein Betrag wurde nicht genannt. Zudem werde eine Patentvereinbarung für zunächst sechs Jahre abgeschlossen. Die Konditionen wurden nicht mitgeteilt. Die Qualcomm-Aktie schoss um bis zu 22 Prozent in die Höhe.
Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland
Die Einigung kam kurz nach Beginn eines großen Prozesses in Kalifornien, der eine zentrale Rolle in dem Streit spielte. Apple warf Qualcomm vor, zu hohe Lizenzen für seine Patente zu verlangen und den Wettbewerb zu behindern. Qualcomm konterte mit dem Vorwurf, in Apple-Geräten würden von dem Konzern erfundene Technologien ohne Patentlizenz genutzt.
Die Auftragsfertiger von Apple hatten 2017 ihre Zahlungen an Qualcomm eingestellt. Der Chipkonzern bezifferte die dadurch entgangenen Einnahmen samt Zinsen auf sieben Milliarden Dollar. Der Vergleich sieht jetzt vor, dass der sechsjährige Patentdeal um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Zudem gebe es eine mehrjährige Vereinbarung für Chiplieferungen.
Apple bekommt damit eine Möglichkeit, schneller Geräte für den neuen superschnellen 5G-Datenfunk anbieten zu können. Bei den Chips dafür ist Qualcomm führend. Qualcomm hatte bei seinen Klagen im vergangenen Dezember ein Verkaufsverbot für einige ältere iPhone in Deutschland erzielen können. Apple umging es dadurch, dass bei den in Deutschland verkauften Geräten die Kommunikationschips wieder von Qualcomm stammen statt von Intel.
Hohe Einnahmen durch Patentlizenzen
Qualcomm ist vor allem als ein führender Anbieter von Smartphone-Chips bekannt, die Patentlizenzen sind das zweite - und lukrativere - Standbein für den Konzern. Das Geschäftsmodell von Qualcomm steht bereits unter Druck: Im Jänner gab es einen Prozess zu einer Klage der US-Handelsbehörde FTC, die Qualcomm unfairen Wettbewerb durch Patentlizenzen als Voraussetzung für Chiplieferungen vorwirft. Dieses Verfahren wird nicht von Geschworenen, sondern von einer Richterin entschieden, ihr Urteil steht noch aus.
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