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Lootboxen in Handy-, Computer- und Online-Games − Sind sie legal?

Dennoch können sie für das Weiterkommen in dem jeweiligen Spiel auf den Kauf angewiesen sein. Doch ist das eigentlich legal?

Urteil in Österreich: Sony muss Spieler Geld zurückzahlen

Das österreichische Bezirksgericht Hermagor hat im Februar des vergangenen Jahres ein klares Urteil gefällt, und zwar gegen niemand geringeren als den Spiele-Giganten Sony Interactive Entertainment Network Europe Ltd. In diesem wurde die Entscheidung getroffen, dass ein Kunde von Sony 338,26 Euro zurückerhält. Diese Summe hat er in FIFA-Pakete beziehungsweise Lootboxen investiert. 

Bei dem Urteil handelt es sich um das erste seiner Art, welches im deutschsprachigen Raum gefällt wurde. Seitdem sind in Österreich weitere (sogar zweitinstanzliche) Urteile ergangen, in welchen ebenfalls die Spiel- bzw. Plattformanbieter zur Rückzahlung der für Lootboxen ausgegebenen Beträge verurteilt wurden. Diese Urteile haben nun großen Einfluss auf die Spieleindustrie. Mit Hilfe eines versierten Anwalts besteht nun in nahezu allen ähnlichen Fällen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Spieler ihr Geld von Lootboxen zurück zu erhalten. 

Lootboxen fallen unter die Kategorie Glücksspiel

Eingereicht wurde die Klage durch eine Kanzlei in Kooperation mit einem Prozessfinanzierungsunternehmen, welche die Kosten des Verfahrens finanziert und im Erfolgsfall dafür einen Teil des rückgeforderten Geldes erhält. Im Rahmen der Verhandlung wurde durch das Gericht festgestellt, dass die Pakete mit virtuellen Fußballspielern, die Spieler in dem Game FIFA erwerben können, unter die Kategorie Glücksspiel fallen. Somit unterliegen diese nach dem österreichischen Recht auch der Pflicht zur Glücksspiellizenz. 

In den Urteilen wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die Inhalte der Lootboxen von dem reinen Zufall abhängen. Gleichzeitig weisen sie einen wirtschaftlichen Wert auf, da ein Handel mit ihnen auf einem Sekundärmarkt möglich ist. Sony besitzt jedoch keine Glücksspiellizenz − wie viele andere Games-Anbieter auch. 

Aus diesem Grund haben die Verträge, die mit dem Kläger geschlossen wurden, keinen Bestand. Die geleisteten Zahlung muss Sony zurückzahlen. 

Lootboxen sind ein Milliardengeschäft 

Weltweit handelt es sich bei den Lootboxen zwar um ein durchaus lukratives, aber dennoch stark umstrittenes Geschäft. Im Jahr 2020 wurde mit diesem ein Umsatz von ganzen 15 Milliarden US-Dollar erzielt. Verbote wurden jedoch bereits in Belgien und den Niederlanden ausgesprochen.

Falls sich der aktuelle Präzedenzfall nun durchsetzen sollte, können die betroffenen Betreiber erhebliche finanzielle Konsequenzen erleben. Nach Meinung fachkundiger Anwälte sowie des Prozessfinanzierers handele es sich jedoch um ein äußerst wichtiges Urteil, welches klar mache, dass auch in Videospielen die geltenden Gesetze beachtet werden müssen. 

Lootboxen fördern Suchtcharakter und ungesundes Kaufverhalten

Darüber hinaus setze Sony bei seinem Verkauf der Lootboxen auf spezielle audiovisuelle Reize, welche bei den vorrangig männlichen und jugendlichen Spielern die Ausschüttung von Dopamin ankurbeln sollen ­− dies ist eine typische Methode, die häufig im herkömmlichen Glücksspielbereich eingesetzt wird. Dadurch wird ein Suchtcharakter gefördert, der in der Vergangenheit bereits bei zahlreichen FIFA-Spielern zu einem zweifelhaften Kaufverhalten geführt hat.

Da die Chance auf den Sieg in einem Spiel umso höher ausfällt, desto besser die Spieler im Team sind, wird ein psychologischer Druck dazu ausgeübt, immer mehr FIFA-Pakete zu erwerben. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit in dem Spiel nämlich langfristig aufrechterhalten werden.

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