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Angebliche Drohne in Wohnung war eigentlich ein Vogel

Eine Frau rief am Donnerstagnachmittag die Polizei, weil sich angeblich eine fremde Drohne in ihrer Wohnung befinde. Die Beamten stellten aber kurz nach ihrem Eintreffen fest, dass es sich eigentlich um einen Vogel handelte, der sich durch ein offenes Fenster in die Wohnung verflogen hatte. Wie die Betroffene einen Vogel mit einem Quadcopter verwechseln konnte, gab die Polizei nicht bekannt.

Der verirrte Vogel ließ sich laut der Presseaussendung aber einfangen und konnte in freier Wildbahn wieder ausgesetzt werden. Der Vorfall ereignete sich in der 53.000-Einwohner-Stadt Neustadt an der Weinstraße, die sich im Bundesland Rheinland-Pfalz befindet.

Bei Drohne droht Ärger

Während der Vogel keinerlei Folgen zu befürchten hat, hätte ein Drohnenpilot bei einem derartigen Vorfall Ärger bekommen. Der Flug von Drohnen über bewohnten Gebiet ist in Österreich verboten. Zudem müssen Quadcoper aufgrund der neuen EU-Drohnenverordnung registriert werden, sodass diese eindeutig dem Besitzer zugeordnet werden können. Die Abwehr von unerwünschten Drohnen ist hingegen etwas komplizierter: Ein deutsches Gericht sprach einen Mann frei, der eine Drohne mit einem Luftgewehr abgeschossen hatte. Allerdings sei das nur in bestimmten Fällen zulässig und kein Freibrief.

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