"Lufthunderter" gilt ab Juli nicht mehr für Elektroautos
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Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen sich Lenkerinnen und Lenker von Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeugen ("Null-Emissions-Kfz") mit grüner Kennzeichen-Schrift mit 1. Juli 2019 nicht mehr an Tempobeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen und Schnellstraßen halten. Dies teilte die Asfinag am Sonntag in einer Aussendung mit.
Auf Österreichs 2.223 Kilometer langem Autobahnnetz haben rund 410 Kilometer flexible Tempolimits (Überkopfanzeigen zur Verkehrsbeeinflussung). Davon sind rund 250 Kilometer (je Fahrtrichtung) auch Bereiche mit einer vom jeweiligen Bundesland gesteuerten IG-Luft-Funktion. Bei Überschreitung oder bevorstehender Überschreitung von Immissions-Grenzwerten werden Tempo-Beschränkungen durch das Bundesland verordnet und automatisch von den Anzeigen der Asfinag angezeigt.
Hinweis angebracht
Das betrifft Strecken bei Linz (A 1), Salzburg (A 1, A 10), Graz (A 9, A 2) oder in Tirol (A 12, A 13). Ein " Lufthunderter" gilt auch temporär auf kleineren Abschnitten bei Klagenfurt (A 2) und in Vorarlberg (A 14). Seitens der Asfinag wurden alle IG-L Abschnitte mit rund 200 neuen Schildern entsprechend gekennzeichnet: jeweils 200 Meter vor Beginn des IG-L Abschnitts und auf sämtlichen Auffahrtsrampen in diesen Bereichen.
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