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Uber fährt wieder in Wien

Am Mittwoch musste Uber aufgrund einer einstweiligen Verfügung den Betrieb einstellen. Der Taxianbieter 40100 konnte dies mit einer Klage beim Handelsgerichts Wien erreichen. Schon als dieses Urteil bekannt wurde, sagte Uber: „Wir gehen davon aus, dass wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.“

Uber hat Wort gehalten. Der Dienst ist wieder verfügbar, in der App können ab sofort Fahrten bestellt werden. Laut Uber sind alle Dienste, einschließlich UberX, UberBlack und UberVan, wieder verfügbar. "In den vergangenen Tagen haben wir intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein", so eine Uber-Sprecherin. Neben technischen Anpassungen am Bestellprozess wurden unter anderem die Geschäftsbedingungen für Fahrer angepasst.

Screenshot der Uber-App

Laut diesen dürfen die Fahrer nur noch dann Folgeaufträge annehmen, wenn sie sich auf dem Rückweg zum Betriebssitz befinden. Ein Warten am Parkplatz oder Herumfahren in der Stadt ist nicht erlaubt. Das dürfen zwar Taxifahrer, nicht aber Mietwagen-Fahrer. Offiziell vermittelt Uber nur Fahrten für Mietwagenunternehmen. Offenbar hat Uber aber auch Anpassungen an der Vergabe von Fahrten vorgenommen.

"Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss", heißt es vonseiten Uber. Bisher wählte der Uber-Fahrer direkt über die App aus, ob er eine Fahrt annimmt, nun übernimmt der Uber-Partner, also die Mietwagenunternehmen, eine Vorauswahl. Damit dürfte man sich auch rechtlich weiter absichern: Das Mietwagenunternehmen sieht, ob eine Fahrt auf dem Rückweg des Fahrers liegt und kann dieses im Zweifel auch verweigern. Bereits bei einzelnen Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Es ist unklar, ob diese Maßnahmen ausreichen. Grundsätzlich müssen Mietwagen nach einer erfolgreichen Fahrt zur Betriebsstätte zurückkehren, die sich meist außerhalb der Stadt befindet. Das Handelsgericht Wien drohte Uber für jeden Verstoß gegen die sogenannte Rückkehrpflicht bis zu 100.000 Euro Strafe an. Auch über einzelne Mietwagenunternehmen, die mit Uber zusammengearbeitet haben, wurden in den vergangenen Monaten einstweilige Verfügungen verhängt.

Damit könnte das Geschäftsmodell von Uber in Wien ins Wanken geraten. Um trotz der geringen Preise von UberX hohe Umsätze erzielen zu können, müssen die Mietwagenunternehmen möglichst viele Fahrten durchführen. Das wäre aber mit dem aktuellen Modell kaum mehr möglich. Wenden sich die Mietwagenunternehmen von Uber ab, könnte der Dienst bald mit einer stark reduzierten Flotte dastehen. Uber sprach zuletzt davon, dass man mit "hunderten Taxi- und Mietwagenunternehmern" zusammenarbeite. Wie viele Fahrzeuge für Uber unterwegs sind, ist unklar.

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