Wie es mit Uber in Wien weitergeht
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Nach der einstweiligen Verfügung gegen Uber zeigte sich der US-Konzern ungewohnt zuversichtlich. Bereits in wenigen Tagen und mithilfe weniger Anpassungen solle es weitergehen. Am Donnerstag folgte für Uber-Fahrer ein erstes Update: Schon am Freitagabend soll der Betrieb wieder aufgenommen werden. Doch wie ist das möglich? Und wieso hat Uber erst jetzt Anpassungen vorgenommen? Hier sind die wichtigsten Fragen zur Uber-Rückkehr.
Wieso durfte Uber nicht weiterfahren?
Uber wird seit seinem Wien-Start 2014 von Wirtschaftskammer, Taxi-Unternehmen und Gesetzgebern kritisch beäugt. Der Vorwurf: Uber bietet die gleichen Dienste wie ein Taxi-Unternehmen an, hält sich aber nicht an deren Spielregeln. Laut Uber sei man lediglich ein Vermittler und arbeite mit Mietwagen-Unternehmen zusammen. Diese sind nicht so streng reguliert wie Taxis – vor allem bei den Preisen hat man mehr Freiheiten – müssen aber nach jeder Fahrt zur Betriebsstätte zurückkehren. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn man auf dem Rückweg zur Betriebsstätte einen Auftrag erhält, darf man diesen annehmen.
Uber nutzte diese Spielregel, um mit Mietwagen Taxi-ähnliche Dienste anzubieten. Bereits im Vorjahr wurden gegen mehrere Uber-Partner einstweilige Verfügungen verhängt, die sich nachweislich nicht an diese Regel hielten. Am Mittwoch verhängte das Handelsgericht Wien nun auch eine einstweilige Verfügung direkt gegen Uber. Der Antrag wurde von Taxi 40100 eingebracht.
Wie könnte Uber weiterfahren, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?
Die Mietwagenfahrer müssten stets nach einer abgeschlossenen Fahrt zur Betriebsstätte zurückkehren – das wäre in Anbetracht der relativ niedrigen UberX-Preise für viele Fahrer unwirtschaftlich, da sich die Zentralen oftmals am Stadtrand oder außerhalb Wiens befinden. Denkbar wäre eine Lösung in der App, die tatsächlich nur neue Fahrten zulässt, wenn sich diese auf dem Rückweg zur Betriebsstätte befinden. Ob Uber eine derartige Funktion bereits nach zwei Tagen in der App implementiert hat und ob die Uber-Partner damit glücklich wären, scheint zweifelhaft.
Denkbar wäre auch, dass Uber auf den Dienst UberX verzichtet und stattdessen als Vermittler für Taxis auftritt. Damit wäre der Preisvorteil gegenüber der Konkurrenz verloren, rechtlich befindet man sich aber auf der sicheren Seite. In Deutschland tritt das Unternehmen bereits seit 2014 mit Uber Taxi auf.
Die wohl risikoreichste Variante wäre die derzeit kolportierte Änderung der Geschäftsbedingungen, bei der man die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln an die Fahrer abgibt. Rechtsexperten zweifeln, ob das Vorgehen von Uber damit gedeckt wäre. Zudem würden die Fahrer damit ein erhebliches Risiko tragen, da hohe Strafen bei Verstößen drohen.
Wieso sorgt das Uber-Aus für dermaßen große Aufregung?
Obwohl keine offiziellen Zahlen bekannt sind – Uber spricht lediglich von „tausenden ÖstereicherInnen“, die den Dienst täglich nutzen – wurde die App in Wien offenbar intensiv genutzt. Taxi 40100, das die einstweilige Verfügung gegenüber Uber erwirkt hat, sah sich nach dem Urteil mit einem Shitstorm konfrontiert und musste kurzfristig sogar seine Facebook-Seite offline nehmen. Zuletzt häuften sich auch Berichte von Uber-Fahrern, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen.
Laut der US-NGO SumOfUs entspricht dieses Verhalten Ubers üblicher Vorgehensweise. Das US-Start-up würde stets versuchen, die Öffentlichkeit auf seine Seite zu ziehen, um gegen Attacken von Gesetzgebern und Konkurrenten gerüstet zu sein. Insbesondere der günstige Fahrtpreis sowie der hohe Komfortfaktor der App überzeugt Konsumenten vom Nutzen der Plattform. Dass allerdings der niedrige Fahrtpreis nur durch rechtliche Tricks ermöglicht - Uber konkurriert zwar mit Taxis, tritt aber selbst lediglich als Vermittler von Mietwagen auf - und von Uber subventioniert wird, wird im Zuge der Diskussion gerne ignoriert.
Hat Uber auch andere Probleme?
Ja, auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern wird über die Rechtmäßigkeit von Uber vor Gericht verhandelt. Zuletzt wurde Uber aus London verbannt, der Konzern kündigte Einspruch gegen die Entscheidung an. Ubers Ridesharing-Dienst UberPop, bei dem man Fahrgäste in privaten Fahrzeugen mitnehmen kann, wurde in mehreren Ländern, unter anderem Italien, Deutschland und Frankreich, verboten. Aus Bulgarien, Tschechien, Dänemark und Ungarn wurde der Dienst ebenfalls verbannt.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Vorjahr hatte ebenfalls weitreichende Folgen für das Unternehmen. Demnach sei Uber nicht ausschließlich als Vermittler einzustufen, man biete selbst Verkehrsdienstleistungen an. Obwohl sich die Entscheidung lediglich auf den Dienst UberPop in Spanien beschränkte, sehen viele Experten darin eine Signalwirkung für die Rechtsprechung. Uber könnte damit gezwungen werden, nicht mehr ausschließlich als Vermittler aufzutreten, sondern müsste ebenfalls um eine Mietwagen- oder Taxi-Lizenz ansuchen. Anfang April wurde das Urteil erneut vom EuGH bestätigt, dieses Mal wurde um UberPop in Frankreich gestritten. Auch die Wirtschaftskammer bereite bereits eine entsprechende Klage vor.
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