Drogenschmuggel per Drohne nimmt zu

Symbolbild

© APA - Austria Presse Agentur

Digital Life

Unterwasserdrohnen kommen zunehmend für Drogenschmuggel zum Einsatz

Spanische Polizeibehörden haben unlängst 3 unbemannte Unterwasserdrohnen aus Marokko beschlagnahmt, mit denen illegale Substanzen geschmuggelt werden sollten. Jede Drohne kann eine Drogenladung von rund 200 Kilogramm transportieren. Die Beamt*innen haben insgesamt 14 Kilogramm Haschisch, 8 Kilogramm Marihuana und über 157.000 Euro in bar sowie 6 große Flugdrohnen beschlagnahmt. 8 Personen wurden in Cadiz, Malaga und Barcelona festgenommen, wie die BBC berichtet.

Diese sogenannten „Narco-Drohnen“ werden allerdings schon länger und zunehmend für den illegalen Schmuggel über Ozeane eingesetzt. „Diese Fahrzeuge könnten es Drogenhändlern ermöglichen, große Mengen von Betäubungsmitteln aus der Ferne über die Straße von Gibraltar zu transportieren“, so die spanische Polizei. 

Doch nicht nur dort: Im vergangenen Jahr etwa wurde auch eine Unterwasserdrohne im Pazifik auf ihrem Weg nach Mexiko entdeckt und beschlagnahmt.

Unterschiedliche Zwecke von Drohnen

Die Geräte können aus der Ferne und von fast jedem Ort weltweit aus gesteuert werden. Sie können aber unterschiedlichen Zwecken dienen. In China etwa wird eine Hai-förmige Drohne zur Sammlung von Informationen zur Anwendung gebracht. Auch Strafverfolgungsbehörden bedienen sich unbemannter Unterwasserdrohnen. Australien hat Sri Lanka 2021 etwa Drohnen geschenkt, die den Behörden beim Aufdecken von Migrant*innen-Schmuggel unterstützen sollen.

Unbemannte "Schiffe" werden auch für die Patrouille gegen illegalen Fischfang eingesetzt. Diese fahren aber auf der Meeresoberfläche.

Strafrechtlich verantwortlich 

Normalerweise erlaubt das internationale Drogenübereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 es den Vertragsparteien, Schiffe der anderen Staaten anzuhalten und bei begründetem Verdacht auf Drogenhandel an Bord zu gehen. Bei unbemannten Fahrzeugen können die bestehenden Regeln und Verfahren zur Strafverfolgung allerdings nicht mehr so greifen wie bisher. 

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation will nun klären, wer in Zusammenhang mit unbemannten Überwasserschiffen ein „Kapitän“ und ein „Seemann“ ist, die zum weltweiten Transport von Fracht eingesetzt werden. Künftig müssten aber auch rechtliche Fragen in Bezug auf Kriminalität auf See beantwortet werden. Denn wer strafrechtlich im Falle von Drogenhandel über ein unbemanntes Schiff verantwortlich gemacht werden kann, ist oft nicht sofort ersichtlich. 

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare