Was tun, wenn Twitter bei Identitätsdiebstahl die Hilfe verweigert
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Am Montag entdeckte die Puls4-Journalistin, Moderatorin und Vorsitzende des Frauennetzwerk Medien Alexandra Wachter, dass ihr Twitter-Profilbild von einem anderen Account auf Twitter ebenfalls als Profilbild verwendet wird. Der Account wirkt neu und wie ein klassischer Fake-Account. Er hat noch nicht viel gepostet und kaum Follower. Gerade bei Fake-Accounts werden häufig Profilbilder von echten Personen hergenommen, um ihnen mehr „Echtheit“ zu verleihen. Bei dem Account wurde ein männlicher Name verwendet.
„Wir ersuchen die Nutzerinnen und Nutzer, dass sie sich zunächst an Twitter wenden. Das gilt auch für die anderen Plattformen. Es gibt Meldefunktionalitäten und am meisten Erfolg hat man, wenn man sich genau an das vorgegebene Prozedere von den Plattformen hält“, erklärt Karl Gladt, juristischer Leiter beim Internet-Ombudsmann auf futurezone-Anfrage.
Auf Twitter findet sich die Meldeformalität unter diesem Link. Die Moderatorin hat genau das gemacht und über diese Funktion gemeldet, dass sich der Nutzer als sie ausgibt. Daraufhin musste sie ihren Führerschein, den Presseausweis sowie einen Screenshot mit einem Ausschnitt aus der Website ihres Arbeitsgebers Puls4 hochladen, um ihre Identität zu bestätigen. Obwohl sie damit eindeutig bewiesen hat, dass ihr Twitter-Profil von ihr betrieben wird, kam als Folge-Reaktion seitens Twitter zurück, dass das Bild vom anderen Account nicht entfernt werde, weil sich Twitter „nicht in Auseinandersetzungen einmischen“ möchte.
"Twitter entzieht sich jeder Verantwortung"
„In meinen Augen zeigt der Fall, dass Twitter sich jeder Verantwortung entzieht. Diese Systematik kommt immer wieder zu tragen. Corinna Milborn und Markus Breitenecker haben das in ihrem Buch ,Change the Game' sehr gut dargestellt“, erklärt Wachter im Gespräch mit der futurezone. Twitter verwies in seiner Antwort an Wachter, dass Profilbilder nur gelöscht werden, wenn sie gegen Medienrichtlinien verstoßen würden. Ein Argument, das von Facebook mit seinen „Gemeinschaftsstandards“ bereits gut bekannt ist.
„Wir als Userinnen und User sind machtlos, wenn der Konzern Twitter entscheidet, dass er nichts unternimmt. Grundsätzlich könnte dann jede und jeder einfach mein Konterfei verwenden und damit twittern. Das ist ein massives Problem und würde für Leserinnen und Leser der Tweets im ersten Moment bedeuten, dass der Tweet von mir kommt – wenn man nur auf das Bild schaut. Deswegen muss das Foto entfernt werden. Ich hoffe, dass sich noch ein Weg findet“, sagt Wachter, die auch den Internet Ombudsmann in dieser Angelegenheit kontaktiert hat.
Meldung beim Internet Ombudsmann
„Wir können uns über einen eigenen Kommunikationskanal direkt an die Plattformen wenden und Kontakt aufnehmen und das Problem noch einmal an das Unternehmen herantragen. Im konkreten Fall warten wir noch auf Rückmeldung“, sagt Gladt zur futurezone. Der erste Meldeschritt über das offizielle System der Plattform ist laut ihm aber auf jeden Fall vorher erforderlich.
Auch Rechtsanwalt Andreas Seling von der Kanzlei DORDA empfiehlt Privatpersonen diese Vorgehensweise. Das „Recht am eigenen Bild“ findet in dem konkreten Fall Anwendung.
Recht am eigenen Bild
„Betroffene dürfen nicht ohne Zustimmung entgegen ihrer Interessen abgebildet werden“, sagt Seling. Sollten die herkömmlichen Meldemechanismen auf Twitter nicht greifen, zahlt es sich manchmal durchaus aus, „auf anwaltlicher Basis nachzustoßen unter der Nennung der konkreten Rechtsgrundlage. Das kann erfolgreich sein, wenn Twitter merkt, dass hier Druck dahinter ist“, so Seling.
Sollte der Internet Ombudsmann nicht erfolgreich sein, überlegt Wachter, juristisch wegen einer Urheberrechtsverletzung gegen Twitter vorzugehen. Auch dafür gibt es auf Twitter ein eigenes Formular, das zu diesem Zweck verwendet werden sollte. Laut Seling könnte sie damit „gute Chancen“ auf Erfolg haben. „Social-Media-Plattformen haben oft taube Ohren, wenn es um Aussagen geht. Sie wollen hier nicht beurteilen, ob etwas richtig oder falsch ist, wollen sie nicht beurteilen und verweisen auf das Recht zur Gegenrede. Bei Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen sind sie in der Regel jedoch sensibler“, sagt Seling.
Bessere Chancen mit Urheberrecht
Ein Problem hierbei ist jedoch, dass man als Person, die abgebildet ist, nicht die eigentliche Urheberin oder der Urheber des Bildes ist. „Wenn der Fotograf einem die exklusiven Nutzungsrechte eingeräumt hat, kann man das aber auch als Abgebildete einfordern. Im Zweifel kann man sich auch mit der Fotografin oder dem Fotografen kurzschließen“, empfiehlt Seling.
Tatsächlich gestalte es sich oft als „schwierig“, Profilinhaber von Social-Media-Accounts selbst direkt zur Verantwortung zu ziehen, so der Anwalt, der auf Social-Media-Recht spezialisiert ist. „Dass man hier Accountinhaber hat, die schwer fassbar sind und eine Plattform, die sich nur halb zuständig fühlt ist ein praktisches Problem. Das muss man klar zugeben.“
Wie man als Betroffene oder Betroffener konkret vorgeht:
1. Via Formular an Twitter melden. Entweder mit diesem hier oder bei Urheberrechtsverletzungen mit diesem hier.
2. Alle Dokumente hochladen, die Twitter zur Verifizierung benötigt.
3. An den Internet Ombudsmann wenden, falls die Meldung bei Twitter nicht erfolgreich war.
4. Falls die Intervention beim Internet Ombudsmann nicht erfolgreich ist, einen Anwalt suchen.
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