© Francis Markert, my-road.de

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Worauf Urlauber mit Drohnen achten müssen

Wer seine Drohne mit in den Urlaub nehmen will, sollte einige Dinge beachten. Neben den obligatorischen Punkten wie der Mitnahme des nötigen Zubehörs - etwa Ersatzakkus, Speicherkarten und Ladegeräte - gibt es auch einige rechtliche Aspekte zu beachten, wie der Spiegel berichtet. Wer eine Drohne hat sollte - und muss das in in Österreich auch - eine Haftpflichtversicherung abschließen, die eventuelle Schäden deckt. Mittlerweile bieten diverse Versicherer entsprechende Polizzen an. Vor einer Reise sollte sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz aufrecht ist.

Akkus und Flugverbote

Beim Flug ist zu beachten, dass die Akkus in den Drohnen unter Umständen Probleme machen können. Hier sollten Urlauber vorab klären, ob es Einschränkungen beim Fluganbieter gibt. Üblicherweise dürfen Passagiere zwei Akkus mit bis zu 100 Wh mit an Bord nehmen. Sie müssen im Handgepäck transportiert werden und dürfen nicht eingecheckt werden, damit sie im Ernstfall schneller gelöscht werden können. Bei fix verbauten Akkus werden hier oft Ausnahmen gemacht. Über 100 Wh müssen die Akkus bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Über 160 Wh werden sie als Gefahrengut transportiert.

Dringend prüfen sollte man vor der Abreise die Drohnen-Regelungen im Zielland. Während die Geräte in einigen Ländern problemlos betrieben werden dürfen, ist der Privatbetrieb mancherorts komplett verboten und schon der Besitz einer Drohne kann für Ärger sorgen. Nicht erlaubt sind Flüge etwa in Saudi-Arabien, Ägypten oder Mexiko. Eine interaktive Landkarte mit einem Überblick über die rechtliche Situation weltweit haben die Drohnen- und Reiseprofis Sabrina Herrmann und Francis Markert auf ihrer Webseite my-road.de zusammengetragen.

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