YouTube: Mysteriöse Rolling-Stones-Tracks sorgen für Erstaunen
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Ein YouTube-Kanal mit der Bezeichnung 69RSTRAX auf dem kurz vor dem Jahreswechsel 75 seltene Aufnahmen der Rolling Stones zu hören waren, sorgt für Aufsehen. Denn wenige Stunden nachdem die Songs, darunter seltene Studio-Out-takes und Live-Aufnahmen, auf dem Kanal veröffentlicht wurden, waren sie auch schon wieder verschwunden, beziehungsweise wurden auf privat gestellt. Erklärung dafür gab es auf dem Kanal keine. Der Grund für das mysteriöse Gastspiel der Stones auf dem YouTube-Kanal dürfte im europäischen Urheberrecht zu suchen sein, wie der „Guardian“ berichtet.
Schutzfrist vor Ablauf
Denn Tonaufnahmen verlieren nach 50 Jahren in der EU ihren urheberrechtlichen Schutz, wenn sie nicht mehr in Umlauf gebracht oder aufgeführt werden. Ist dies jedoch der Fall, werden die Schutzrechte um 20 Jahre verlängert und betragen nach einer Reform des EU-Urheberrechts aus dem Jahr 2011 insgesamt 70 Jahre.
Als Inhaber des YouTube-Kanals machte der „Guardian“ die US-Musikfirma ABKCO aus, die Rechte an vielen frühen Aufnahmen der Rolling Stones hält. Sie hätte also im Falle einer Nichtveröffentlichung die Rechte an den Aufnahmen wohl verloren.
Übliche Vorgehensweise
Auch Verlage und Labels, die etwa Rechte an frühen Aufnahmen der Beatles oder Bob Dylan halten, brachten in den vergangenen Jahren alte Tracks in Umlauf, deren Schutzfristen abzulaufen drohten. Das 2013 veröffentlichte Beatles Album „Bootleg Recordings 1963“ ist dafür ebenso ein Beispiel wie der in dieser Hinsicht explizit betitelte Bob-Dylan-Tonträger „The Copyright Extension Collection, Volume 1“, der ebenfalls 2013 veröffentlicht wurde und nur in Europa erhältlich war.
Ob allerdings eine nur wenige Stunden andauernde Veröffentlichung von Tonaufnahmen auf YouTube ausreicht, um die Anforderung des EU-Urheberrechts zu erfüllen, ist unklar und dürfte rechtlich nicht unumstritten sein. Die Rechteinhaber von ABKCO wollte dazu gegenüber dem „Guardian“ keinen Kommentar abgeben.
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