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Gerichtsbeschluss: Nutzer dürfen Steam-Spiele künftig weiterverkaufen

Das französische Gericht Tribunal de Grande Instance entschied am 17. September, dass Steam-Nutzer aus der EU ihre Spiele künftig weiterverkaufen dürfen. Valves Games-Plattform verstoße mit ihren Nutzungsbedingungen gegen geltendes EU-Recht, da der Wiederverkauf von Spielen nicht möglich ist. In der EU müssen alle Produkte, einschließlich Software, ohne die Zustimmung des Herstellers weiterverkauft werden können.

Kein Abo-Service

Valves Verteidigung, man sei ein Abo-Service, wurde vom Gericht abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass ein über Steam gekauftes Spiel beliebig lange und häufig heruntergeladen werde kann, auch wenn es sich nur um eine digitale Kopie handle. Das sei kein Abonnement im klassischen Sinne und müsse daher auch einen Weiterverkauf ermöglichen.

Valve plant, das Urteil anzufechten. Gegenüber Polygon sagte ein Unternehmenssprecher, dass "die Entscheidung keine Auswirkungen auf Steam habe, solange der Fall in Berufung sei." Wird das Urteil rechtskräftig, muss Valve mit hohen Strafzahlungen rechnen, wenn sie weiterhin keine Möglichkeit für einen Wiederverkauf von Spielen bieten.

Präzedenzfall

Das könnte zukünftig auch für Plattformen wie dem Epic Store und Good Old Games (GOG), sowie die Download-Stores von Entwicklern, Publishern und Konsolen gelten. Damit würde sich der Markt für digitale Spieleverkäufe gravierend verändern.

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