Aus für Geoblocking: Grenzenloses EU-Streaming tritt in Kraft
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Filme, Sport und Musik ohne Grenzen: Verbraucher können künftig auch im EU-Ausland auf ihre Online-Abos zugreifen. Am Ostersonntag tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, wonach Anbieter von kostenpflichtigen Abos wie Netflix, Sky Go oder Spotify ihren Kunden auch auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren müssen. Bislang besteht aufgrund einer bestimmten Form des Geoblockings häufig keiner oder nur begrenzter Zugriff im Ausland.
Für begrenzte Aufenthalte
Vom 1. April an müssen die Dienstleister den Wohnsitz ihrer Kunden jedoch etwa mit Hilfe der Kreditkarte oder der IP-Adresse prüfen. Macht ein Deutscher dann beispielsweise Urlaub in Spanien oder ist auf Geschäftsreise in Belgien, muss er trotzdem die Inhalte nutzen können, für die er in der Bundesrepublik zahlt. Bei Sky Go könnte das etwa die Fußball-Bundesliga am Samstagnachmittag sein.
Die neue Regel soll für Reisende gelten, die sich eine begrenzte Zeit im EU-Ausland aufhalten. Die Abo-Preise dürfen deshalb nicht angehoben werden. Anbieter von kostenlosen Inhalten fallen nicht unter die neue Regel - können sich ihr aber anschließen. Verbraucherschützer begrüßten die Verordnung.
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