Axel Springer reicht Urheberrechtsklage gegen Werbeblocker ein
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Der Streit um Werbeblocker im Internet geht in eine neue Runde: Das Medienunternehmen Axel Springer hat gegen den führenden Adblocker-Anbieter Eyeo eine Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das teilte ein Firmensprecher am Montag in Berlin mit. Zuvor hatte Horizont.net darüber berichtet.
In seinen juristischen Vorgehen gegen Werbeblocker hatte Axel Springer zuvor vergeblich versucht, den Blocker Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (I ZR 154/16)
"Greifen in rechtlich geschütztes Angebot ein"
Internet-Werbeblocker verursachten den deutschen Verlagen jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährdeten damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet, erklärte der Verlag. Im Laufe der bisherigen Verfahren habe Axel Springer durch diverse Untersuchungen und Gutachten feststellen müssen, dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung (§ 69c Nr. 2 UrhG) bzw. Vervielfältigung (§ 69c Nr. 1 UrhG) der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletzen.
"Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein", sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer. Dadurch beschädigten sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährdeten auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. "Das werden wir nicht hinnehmen."
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