Bundestrojaner fällt auch in Zukunft unter Amtsverschwiegenheit
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Der ehemalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) der Türkis-Blauen-Bundesregierung ließ ihn als „geheim“ einstufen: den Bundestrojaner. Ab 1. April 2020 soll er verschlüsselte Messenger-Dienste wie
WhatsApp in Österreich überwachen.
Weder Journalisten noch Nationalratsabgeordnete bekamen bisher Auskünfte darüber, wie und mit welcher
Software künftig verschlüsselte Nachrichten überwacht werden sollen.
Streng geheim
Das änderte sich auch mit der jüngsten parlamentarischen Anfrage von Nikolaus Scherak (NEOS) nicht wirklich. Dieser wollte vom neuen Innenminister Wolfgang Peschorn wissen, warum der
Bundestrojaner unter das Amtsgeheimnis fällt. Dieser beantwortete die Anfrage folgendermaßen: „Die Durchführung des Beschaffungsvorhabens erfordert die strikte Wahrung von Vertraulichkeit, zumal die davon betroffene Software besonders sensiblen und klassifizierten Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Schwerkriminalität dienen soll. Der Beschaffungsvorgang ist aus diesem Grund besonders vertraulich zu halten und wurde daher entsprechend den Erfordernissen klassifiziert.“
Das soll auch in Zukunft so bleiben. Auch zu einem späteren Zeitpunkt werden keine Details zur Software bekannt gemacht, heißt es in der Anfragebeantwortung, die morgen auf der Parlamentswebsite veröffentlicht wird.
Keine Details zur Software
Scherak wollte zudem wissen, wie hoch die Kosten für die Software sind und wer sie dann wie kontrollieren soll, wenn Details darüber geheim bleiben. Dazu heißt es: Derzeit laufe ein „europaweites wettbewerbliches Verfahren“. Nähere Auskünfte werden keine erteilt, weil sie den Intressen der "Wahrung der öffentlichen Sicherheit" entgegenstehen würden. "Damit unterliegen diese Information auch der Amtsverschwiegenheit."
Überprüft werden soll die Software in einem "unabhängigen Experten-Audit", heißt es. Konkret: "Es ist beabsichtigt, vertraglich sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme der nach Durchführung des Beschaffungsvorgangs angeschafften und auf die gesetzlich vorgesehenen Kriterien modifizierten Software in einem von unabhängigen Experten durchgeführten Audit überprüft wird, dass die Software den gesetzlichen Anforderungen entspricht."
Technisch mehr möglich als erlaubt
Für Scherak von den NEOS ist daher klar, dass die Software zwar abgeändert wird, damit sie den Vorgaben entspricht, aber der Bundestrojaner in Wahrheit technisch den kompletten Zugang zum Endgerät schafft. "Das ist so, wenn man bei einer Hausdurchsuchung dem Polizisten aufsperrt und reinlässt und dazu sagt, er darf nur im Schlafzimmer suchen, obwohl er den kompletten Zugang zur gesamten Wohnung hat", erklärt Scherak, der hinzufügt: "Und deshalb sind wir der Meinung, dass der Bundestrojaner verfassungswidrig ist."
Gemeinsam mit Abgeordneten der SPÖ haben die NEOS eine Beschwerde gegen diese und andere Maßnahmen aus dem Überwachungspaket der alten Regierung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die Entscheidung des VfGH ist noch ausstehend. Trotz all der "Amtsgeheimnis"-Einstufung war die Anhörung zu der Verhandlung aber öffentlich.
Dort wurde die Kritik, dass der Staat mit einem Bundestrojaner selbst Sicherheitslücken fördern würde, folgendermaßen abgeschmettert: Die österreichischen Sicherheitsbehörden würden selbst keine Sicherheitslücken einsetzen. Das mache nicht die Behörde, sondern der Auftragnehmer, so die Argumentation.
Kommentare