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Netzneutralität

Deutsche Telekom muss Streaming-Tarif anpassen

Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, hieß es. „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Behörde. „Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig.“

Drosselung untersagt

So muss das Angebot nach Vorgabe der Bundesnetzagentur auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusivvolumen abgezogen wird. Zudem muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. „Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen“, sagte Homann.

Beim „StreamOn“-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube gegen eine Pauschale nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. In bestimmten Tarifen wurde jedoch bei Video-Streaming die Übertragungsrate gedrosselt. Verbraucherschützer und Netzaktivisten sehen in dem Angebot allerdings generell die Gefahr einer Aushöhlung der Netzneutralität.

Die Telekom hat nun bis Ende März 2018 Zeit, nachzubessern. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörde hatte ihre Kritik bereits im Oktober erläutert und die Telekom zur Abhilfe aufgefordert.

Auch A1 kratzt an Netzneutralität

In Österreich bietet A1 mit „Free Stream“ einen ähnlichen Tarif an. Kunden können Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime, Spotify, Deezer oder Apple Music nutzen, ohne dass die verbrauchten Daten auf ihr Datenvolumen angerechnet werden. Auch dabei kommt es bei bestimmten Tarifstufen zur Drosselung, der Verbrauch im Ausland unterliegt ebenso Einschränkungen. Die Regulierungsbehörde RTR hat bereits ein Verfahren eingeleitet.

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