EU beschließt Fingerabdruck-Pflicht für Personalausweise
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Die EU-Staaten müssen in Personalausweisen künftig verpflichtend auch Fingerabdrücke speichern. Ein entsprechender Beschluss ist am Donnerstag vom EU-Justizministerrat in Luxemburg abschließend getroffen worden, nachdem das Europaparlament im April mit einer konservativ-liberalen Mehrheit dafür gestimmt hatte. Österreich war beim Rat erstmals durch Justizminister Clemens Jabloner vertreten.
ÖVP und NEOS dafür
In 18 der 28 Staaten, darunter Österreich, werden Fingerabdrücke bisher nicht in Personalausweisen gespeichert. Der Grüne Europaabgeordnete Sven Giegold hatte den Regierungen vor diesem Hintergrund vorgeworfen, auf EU-Ebene etwas durchzusetzen, "was zuhause am demokratischen Widerstand gescheitert ist". Im Europaparlament hatten ÖVP und NEOS dafür gestimmt, SPÖ und Grüne dagegen, während sich die FPÖ-Mandatare enthielten.
Mit der Annahme durch den Ministerrat werden die neuen Regeln für Ausweisdokumente in zwei Jahren verpflichtend. Alte Personalausweise verlieren spätestens zehn Jahre danach ihre Gültigkeit, neue dürfen maximal zehn Jahre gültig sein. In diesem Punkt ändert sich für Österreich nichts, da Personalausweise schon bisher für zehn Jahre ausgegeben werden.
Fälschungen einfacher erkennbar
Ziel der neuen Dokumente ist es, schneller gefälschte Papiere und Identitätsdiebstahl zu erkennen sowie Terroristen und anderen Straftätern besser entgegenzuwirken. Gleichzeitig sollen sie Bürgern das Reisen erleichtern.
In österreichischen Reisepässen werden Fingerabdrücke schon seit mehr als zehn Jahren gespeichert. Das Innenministerium verschweigt diesbezüglich die Mitwirkung der heimischen Politik an der Entscheidung. "Auf Grund einer EU-Verordnung war Österreich verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck einzuführen. Österreich setzt diese europäische Vorgabe seit 30. März 2009 um", ist auf der Internetseite des Innenministeriums zu lesen.
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