Bundestrojaner: EU einigt sich auf besseren Schutz für Journalisten
Das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Kommission haben sich auf ein Medienfreiheitsgesetzt geeinigt. Die EU will Journalist*innen und Medienunternehmen besser vor politischer Einflussnahme schützen. Das geht aus einer Pressemeldung von Freitag hervor.
Gerade der Umgang in Ländern wie Ungarn oder Polen, wo der Staat direkt Einfluss auf die Medien nimmt, ist in den vergangenen Jahren aus Sicht der EU zu einem größeren Problem geworden. Dem will sie mit dem Gesetz Abhilfe schaffen.
Ausspähen von Journalist*innen soll verhindert werden
Die EU-Staaten müssen demnach künftig einen wirksamen Schutz für Journalisten gewährleisten. Insbesondere das Ausspähen von Journalist*innen mit Bundestrojanern soll verhindert werden. Dabei könnte es aber Ausnahmen geben, etwa wenn es um die Bekämpfung "schwerer Straftaten" geht. Was darunter fällt, hängt vom jeweiligen Land ab und muss dort mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Verleger hatten sich allerdings vor der Einigung besorgt geäußert, dass bestimmte Bestimmungen die Pressefreiheit eher bedrohten als schützten. Dabei geht es vor allem um die Klausel, dass Journalist*innen auch aus Gründen "nationaler Sicherheit" überwacht werden können. Das wurde insoweit angepasst, dass es nun die Verantwortung für Maßnahmen zur nationalen Sicherheit den Mitgliedsstaaten überlässt.
Mehr Transparenz bei Medienhäusern
Mit dem Vorhaben soll unter anderem mehr Transparenz in der Branche sichergestellt werden, etwa bei den Besitzverhältnissen von Medienunternehmen oder der Zuweisung staatlicher Werbegelder. Kleine und große Medienunternehmen müssen Informationen über ihre direkten und indirekten Eigentümer in einer nationalen Datenbank veröffentlichen. Dabei geht es vor allem darum zu zeigen, ob sich ein Medienunternehmen in staatlichem Besitz befindet.
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Zudem soll es klarere Regeln für die Beziehung zwischen Medienunternehmen und großen Online-Plattformen wie etwa Facebooks Mutterkonzern Meta oder Google geben. Die Plattformen müssen unterscheiden, ob Medien unabhängig sind oder nicht. Löschen die Plattformen Beiträge von Medien, müssen diese innerhalb von 24 Stunden darauf reagieren können. Empfinden die Medien die Löschung als Verletzung der Medienfreiheit, können sie mit einem außergerichtlichen Streitgremium eine Stellungnahme des EU Rates verlangen.
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