Für die österreichische Digitalsteuer hagelt es Kritik
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Österreich ist gerade dabei, eine Digitalsteuer auf Werbeumsätze der Internetgiganten, wie Google oder Facebook, im Alleingang einzuführen, nachdem eine gemeinsame, europäische Lösung gescheitert war. Diese soll „digitalisierte“ Werbeleistungen erfassen und der Steuersatz soll fünf Prozent betragen. Nun hagelte es zum Ende der Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs heftige Kritik.
„Damit werden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten darauf geliefert, wie die Internetwirtschaft gerecht besteuert werden kann. Der österreichische Alleingang führt zu massenhafter Speicherung privater Daten der Nutzerinnen und Nutzer und provoziert im schlechtesten Fall einen Handelskonflikt mit den USA“, sagt etwa Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands Österreichischer Internetprovider (ISPA).
Mit der Digitalsteuer sollen Onlinewerbedienstleister dazu verpflichtet werden, alle erbrachten Dienstleistungen per IP-Adresse und Geolocation-Daten zu erfassen und für sieben Jahre zu speichern. Dies soll nur für „inländische IP-Adressen gelten.
Inlandsbezug
Daran stößt sich jetzt sogar das Justizministerium in seiner Stellungnahme: „Fraglich ist, wann dies genau der Fall ist. Reicht etwa die Verwendung der deutschen Sprache bereits aus, um von einer an inländische Nutzer gerichtete Onlinewerbung auszugehen?“ Das Justizministerium sieht zudem das Prinzip der Datensparsamkeit verletzt, das die Datenschutzgrundverordnung vorsieht.
Große Internetunternehmen wie Facebook und Google müssten dem Entwurf zufolge künftig eigene Listen erstellen und darin speichern, wo sich Österreicher in den vergangenen sieben Jahren im Internet aufgehalten haben.
Vorratsdatenspeicherung
Die Grundrechts-NGO epicenter.works ortet darin einen „großflächigen und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte aller Internetnutzer im Inland“. „Es kann kein Versehen sein, dass hier eine neue und noch weiter ausgebaute Form der Vorratsdatenspeicherung etabliert wird, die man in die Hände von Großkonzernen wie Google legt“, sagt Christof Tschohl, Jurist und Vorstand des Vereins epicenter.works.
Der Datenschutzrat schlug vor, dass die Speicherung von IP-Adressen nur anonymisiert zu erfolgen habe. Zudem müsse geprüft werden, ob nicht datenschutzrechtlich weniger sensible Nachweise als Beleg für den Ort der Erbringung der Werbeleistung herangezogen werden sollten. Für die Anonymisierung der IP-Adressen kam bereits vor dem Begutachtungsende ein Lippenbekenntnis aus dem Finanzministerium. „Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn es dazu auch ein Verbot dahingehend gibt, noch mehr zu speichern“, so Tschohl.
Anonymisierung
„Außerdem ist eine Umsetzung durch „Anonymisierung“ der IP Adressen bei näherer Betrachtung der praktischen Umsetzbarkeit eher ein Feigenblatt. Das Risiko für die Menschen wird damit nicht wirklich reduziert, weil die Anbieter Daten zunächst einmal vollständig speichern würden und dabei durchaus sogar längerfristige Interessen geltend machen könnten“, ergänzt der Jurist.
Abwälzen auf Kunden
Kritik an der Digitalsteuer kommt jedoch auch von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich. Diese sieht eine große Gefahr, dass die Steuer auf werbende Unternehmen umgewälzt wird und dass auch österreichische Medienunternehmen davon betroffen sein könnten. Deshalb fordert die WKO, dass der Schwellenwert der Unternehmen, die besteuert werden sollen, auf 50 Millionen Euro angehoben werden soll.
Schubert von der ISPA ergänzt: „Die Steuereinnahmen werden letztendlich nicht von internationalen Konzernen, sondern durch österreichische Unternehmen und Kunden zu tragen sein.“ Die marktbeherrschenden internationalen Unternehmen würden die Steuerabgabe zwar erbringen, diese aber, wie in der Geschäftswelt üblich, an die Auftraggeber der Werbung weiterverrechnen, die diese dann in ihre Dienstleistungen und Produkte einpreisen müssen, so der ISPA-Generalsekretär.
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