Grüne und NEOS gegen neue Vorratsdatenspeicherung
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Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat sich in letzter Zeit mehrfach für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Begründet wurde die mögliche Wiedereinführung mit der Bedrohung durch die IS. Die Grünen sowie die NEOS betonten am Mittwoch im Nationalrat im Zuge der "aktuellen Stunde" zum Maßnahmenpaket gegen die IS, dass die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die wegen Verfassungswidrigkeit abgeschafft wurde, kein geeignetes Mittel sei.
Was nicht passieren dürfe sei, die Grund- und Freiheitsrechte einzuschränken, denn dann wäre der IS-Terror erfolgreich, so der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Brandstetter warnte er davor, nun die höchstgerichtlich gekippte Vorratsdatenspeicherung über die Hintertür wieder einzubringen.
"Keine Beschneidung der Bürgerrechte"
Eine ähnliche Argumentationslinie schlug NEOS-Justizsprecherin Beate Meinl-Reisinger ein. Auch sie wandte sich vehement dagegen, die Bürger europaweit via Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht zu stellen. „Der Kampf gegen Terrorismus darf nicht in einer wesentlichen Beschneidung der Bürgerrechte enden“, so Meinl-Reisinger. Im Kampf gegen den Terror erscheint ihr die Betonung der Prävention am Wesentlichsten. „Es geht nicht nur um Verbote, es geht um Prävention: Wir müssen uns fragen, woher der Hass unter unseren Mitbürgern kommt und dann gezielt ursachengerechte Maßnahmen setzen. Ganz besonders durch Bildung“, betont Meinl-Reisinger.
Meinl-Reisinger hofft, dass es durch die jüngste Regierungsumbildung auch in der ÖVP selbst zu einem Umdenken kommen wird. „Während Justizminister Brandstetter die Vorratsspeicherung wiederbeleben möchte, sprach sich Staatssekretär Mahrer in Interviews zuletzt dagegen aus. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Meinung des Staatssekretärs durchsetzen wird. Fakt ist, dass es alternative Konzepte zur Vorratsdatenspeicherung gibt - das Justizministerium ist an dieser Stelle aufgefordert, sich mit allen Möglichkeiten auch wirklich ernsthaft auseinanderzusetzen“, so die NEOS-Politikerin.
Kritik an der geplanten Wiedereinführung kam zuletzt auch von der österreichischen Bürgerrechtsorganisation AK Vorrat. Die angebliche Effektivität der Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgungsbehörden konnte von der österreichischen Bundesregierung weder vor dem Verfassungsgerichtshof glaubhaft gemacht werden, noch von den Vertretern von sieben Staaten und den drei EU-Institutionen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, so der AK Vorrat.
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