Kritik an Vorschlag zu neuer Vorratsdatenspeicherung
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Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hätte gerne wie berichtet eine Nachfolgeregelung für die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Vorratsdatenspeicherung. Eine solche Regelung sei auch verfassungskonform möglich, so der Justizminister. Am 1. Juli 2014 wurde die anlasslose Datenspeicherung in Österreich nämlich abgeschafft, nachdem sie zuvor vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt wurde.
Aus Sicht von Juristen bleibt für eine Neuregelung nicht viel Spielraum – außer „Quick Freeze“. Bei diesem Verfahren gibt es aber keine anlasslose Datenspeicherung von allen Österreichern mehr, sondern eine gezielte Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten eines begrenzten Nutzerkreises bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes.
Effektivität nicht glaubhaft
Brandstetter hat jedoch eine andere Lösung im Sinn: Seine „Vorratsdatenspeicherung neu“ soll in Richtung „Daten nur mit Richtervorbehalt“ und „nur Zugriff in Fällen schwerster Kriminalität“ gehen. „Wenn Sicherheitsbehörden diese Ermittlungsmethoden brauchen und dies mit praktischen Fällen belegen, muss ich das als Justizminister entsprechend ernst nehmen“, so Brandstetter. So sollen etwa zwei Morde nur mit Rückgriff auf gespeicherte Daten aufgeklärt worden sein, wie der Justizminister verlautbart hat.
Die österreichische Bürgerrechtsorganisation AK Vorrat kritisiert den Justizminister dahingehend jedoch scharf. Die angebliche Effektivität der Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgungsbehörden konnte von der österreichischen Bundesregierung weder vor dem Verfassungsgerichtshof glaubhaft gemacht werden, noch von den Vertretern von sieben Staaten und den drei EU-Institutionen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, so der AK Vorrat in einer Aussendung. In all diesen Gerichtsverfahren seien die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung daran gescheitert, den Richtern ausreichende Beweise für die angeblichen Vorteile und die Verhältnismäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme vorzulegen. Diese höchstgerichtlichen Urteile müssen daher respektiert und die heimischen Terrorgesetze evaluiert werden, lautet die Forderung.
Terror nur als Vorwand
Neben dem Justizminister hat zuletzt auch der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für möglich gehalten. Brandstetter beruft sich bei der Neuauflage zur Vorratsdatenspeicherung zudem auf die aktuelle Terrorgefahr durch die IS. „Im Fall der in Österreich inhaftierten mutmaßlichen Jihadisten wäre es sicherlich sehr hilfreich, könnten die Sicherheitsbehörden feststellen, mit wem sie per Telefon oder Internet Kontakt hatten“, so der Justizminister.
Doch bereits bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit dem 1. April 2012 wurde erklärt, dass die Maßnahme nur bei schwerster Kriminalität und Terrorismus zum Einsatz kommen soll. Auf die Vorratsdaten zugegriffen wurde jedoch bei minderschweren Delikten wie Stalking und Diebstahl. Zur Aufklärung von Terrorismus wurde die Vorratsdatenspeicherung in Österreich laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Justizministers bisher kein einziges Mal herangezogen.
"Es ist demokratiepolitisch bedenklich, dass weder der Justizminister noch der Generaldirektor den Schutz von Verfassung und Grundrechten ins Zentrum ihrer Überlegungen rücken und stattdessen beide massive Grundrechtseingriffe fordern", so Andreas Krisch, Obmann des AK Vorrat.
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