Vorratsdatenspeicherung für EU-Juristen tot
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Die Rechtsexperten des Rates der Europäischen Union sind der Ansicht, dass das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatensepeicherung eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten verunmöglicht, wie heise berichtet. Die Informationen stammen aus einem Dokument, das für eine nicht-öffentliche Sitzung der EU-Justizminister im Juni ausgearbeitet wurde. Der Text liegt dem deutschen Arbeitskreis Vorratsdaten vor.
"Keine Begrenzung"
Laut den EU-Juristen ist vor allem Ziffer 59 des EuGH-Urteils entscheidend dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung zumindest in ihrer jetzigen Form keine Zukunft in Europa hat. Darin wird bemängelt, dass die entsprechende EU-Richtlinie keine Begrenzung der zu sammelnden Daten spezifiziert.
Verfassungsgerichtshof entscheidet
Der Arbeitskreis Vorratsdaten fordert auf Basis dieser Informationen erneut ein endgültiges Ende für die Diskussion um eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April verworfen. In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung derzeit noch in Kraft, über ihre Zukunft entscheidet der Verfassungsgerichtshof möglicherweise noch diese Woche.
Kommentare