Hetz-Cartoon: Anzeige gegen Staatsanwaltschaft
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Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen
Die Sachverhaltsdarstellung Zangers, die der APA vorliegt, richtet sich gegen unbekannte Täter der StA Wien sowie gegen Staatsanwaltschaft Hans-Peter Kronawetter. Zanger hatte bereits am vergangenen Wochenende eine Strafanzeige gegen Strache und unbekannte Täter wegen der Karikatur sowie „antisemitischer Postings" eingebracht.
Postings im "antisemtisischen Hetzstil"
Die Staatsanwaltschaft sei aber untätig geblieben, so der Vorwurf Zangers. Auf der Facebook-Seite von Strache habe sich eine „Fangemeinde von hunderten Postingschreibern" gebildet, „die als selbstständige community im pursten antisemitischen Hetzstil ähnlich der Propaganda des Nationalsozialismus auftritt", schreibt der Rechtsanwalt. Diese „Untätigkeit" der Staatsanwaltschaft habe „die Bildung dieser community begünstigt und weitere Postingschreiber ermutigt, in gleicher Weise ihr strafgesetzwidriges Verhalten fortzusetzen." Aufgrund dessen stellte Zanger nun den Antrag, ein Ermittlungsverfahren gegen Kronawetter wie auch gegen unbekannte Täter einzuleiten - und zwar wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs (durch Unterlassung).
Begründet wird der Antrag aber nicht nur mit dem Verhalten der Staatsanwaltschaft in Sachen Karikatur. Zanger wirft Kronawetter sowie einem weiteren unbekannten Staatsanwalt vor, eine seiner Anzeigen aus dem Jahr 2010 nicht ordnungsgemäß bearbeitet zu haben. Damals hatte er gegen mehr als 50 Personen „aus dem rechtsextremen Milieu" mehrere Anzeigen erstattet. Geschehen sei bisher nichts, außer die Einstellung sämtlicher Ermittlungsverfahren, so Zanger.
Am Donnerstagnachmittag hat sich unterdessen die Bundesregierung zu der Causa geäußert. Ein Sprecher von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) erklärte in einer Aussendung, die Bundesregierung habe „bisher bereits jede Form des Antisemitismus, des Rassismus und der Verhetzung scharf verurteilt und kritisiert. Sie wird diese eindeutige Haltung stets klar vertreten. Dies gilt für diesen Fall wie für alle anderen." Zum konkreten Anlassfall sei überdies zu betonen, dass die zuständigen Justizbehörden bereits mitgeteilt haben, dass eine entsprechende Prüfung eingeleitet werde.
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