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Netzpolitik

Konsumenten bekommen mehr Rechte beim Online-Shopping

Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit einer Einigung zu, die Unterhändler Anfang des Monats mit den EU-Staaten erzielt hatten. Der europäische Verbraucherschutzverband Beuc begrüßte das Votum. „Behörden werden mehr Zähne haben, um Verbraucher zu schützen“, sagte Generaldirektorin Monique Goyens. Bislang würden Verbraucherrechte nur schlecht durchgesetzt.

Was sich ändert

Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass Unternehmen, die ihre Kunden betrügen, künftig höhere Strafen fürchten müssen. Bei weitreichenden unlauteren Geschäftspraktiken sollen mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Land fällig werden können. Bislang hatten die nationalen Verbraucherschutzbehörden in derlei Fällen vergleichsweise wenig Schlagkraft.

Darüber hinaus sollen doppelte Qualitätsstandards von Produkten in Europa verboten werden. Kunden, die auf Online-Marktplätzen einkaufen, sollen zudem besser darüber informiert werden, ob sie Geschäfte mit einem Händler oder einer Privatperson machen.

Wie das Amazon betrifft

„Damit nehmen wir Amazon und andere Online-Händler und E-Commerce-Dienstleister in die Plicht: Wer gefährliche Produkte auf den Binnenmarkt bringt, muss auch die Verantwortung dafür übernehmen“, sagt der Europaabgeordnete Othmar Karas.

„Bisher konnten sich Amazon und Co. aus der Affäre ziehen, wenn sie gefährliches Spielzeug, explodierende Handys oder andere defekte Geräte ausgeliefert haben, wenn die Ware von einem anderen Anbieter nur über den Online-Marktplatz verkauft oder nur die Lieferung in die EU organisiert wurde“, erläutert Karas.

„In Zukunft sind Amazon und anderen sogenannten Fulfillment-Dienstleiterm gefährliche Produkte genauso zurechenbar wie anderen Importeuren. Sie müssen die defekten Geräte und Spielzeuge zurücknehmen, eventuell Rückholaktionen organisieren und den Kaufpreis erstatten. Für all das haften künftig Amazon und Co. und nicht mehr der Steuerzahler“, sagt Karas.

Zeitplan

Bisher mussten Marktüberwachungsbehörden dafür sorgen, dass die gefährlichen Güter aus dem Verkehr gezogen werden und für die Kosten aufkommen. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, müssen die EU-Staaten noch zustimmen. Anschließend haben die Länder zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

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