FILE PHOTO: The logo of Amazon is seen at the company logistics centre in Boves
© REUTERS / Pascal Rossignol

Netzpolitik

Ministerium wird nach Kritik an Amazon-Arbeitsbedingungen aktiv

Nach den bekannt gewordenen Vorwürfen eines Mitarbeiters im Amazon-Verteilzentrum in Niederösterreich gibt es nun auch auf politischer Ebene erste Maßnahmen. Die Gewerkschaft hatte eine Verordnung angeregt, um die Anzahl der Leiharbeiter bei Amazon zu beschränken. Das Sozialministerium will nun die Sozialpartner, also Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, anhören bzw. konsultieren.

"Das Sozialministerium wird daher einen solchen Konsultationsprozess einleiten, um sich ergebende, offene Fragen mit diesen abzuklären", hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums auf APA-Anfrage.

Derzeit arbeitet Amazon in Österreich praktisch nur mit Leiharbeitern, nur 16 Beschäftigte sind bei Amazon selbst angestellt. Leiharbeiter seien da, um Spitzen abzudecken, aber nicht für die Regelarbeit, kritisierte die Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft, Barbara Teiber, am Mittwoch. Daher regte sie die Verordnung an.

Kein Betriebsrat

"Eine Verordnungsermächtigung des Sozialministeriums ist seit 1988 im AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Anm.) verankert, wurde jedoch bisher noch nie in Anspruch genommen. Dies liegt auch darin begründet, dass im Arbeitsverfassungsgesetz eine weitere Möglichkeit zur Begrenzung der Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter vorgesehen ist", so das Sozialministerium.

Nach Arbeitsverfassungsgesetz kann der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erzwingen, die die Beschäftigung im Rahmen von Überlassungen (wie etwa die Zahl der überlassenen Arbeitskräfte oder eine Verpflichtung nach längerer Dauer einen Arbeitsvertrag abzuschließen) regelt. Damit könne auch individueller auf die Situation in den Betrieben eingegangen werden und die Betriebssozialpartner können unmittelbar die Umsetzung und Einhaltung der Vereinbarung kontrollieren.

Amazon hat in Österreich keinen Betriebsrat.

Seit 2002 unterliegen Leiharbeitskräfte in Österreich einem eigenen Kollektivvertrag. Bei einer Überlassung müssen Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen zumindest die Löhne bekommen, die den Stammbeschäftigten des Betriebes laut deren Kollektivvertrag zustehen, außer die Mindestlöhne des KV für Arbeitskräfteüberlassung sind höher, denn es gilt immer der bessere Mindestlohn.

Gekündigt nach Vorwürfen

Zudem kam es offenbar seit Bekanntwerden der Vorwürfe auch zu einer Kündigung. Freitagvormittag sprach die Gewerkschaft GPA davon, dass es nach dem Gang an die Öffentlichkeit eines Mitarbeiters, der von schweren Missständen sprach, zu Veränderungen im Management gekommen sei. Replik des US-Konzerns wenige Stunden später: "Unsinn."

Doch nun hat sich ein Abteilungsleiter bei der APA gemeldet, der nach Eigenangaben heute, Freitag, ein Kündigungsschreiben erhalten hat. Begründet sei dies damit worden, dass sich seine Mitarbeiter nicht auf ihn verlassen hätten können. Was sich der Gekündigte nur so erklären kann, dass damit sein Krankenstand nach einem Autounfall gemeint ist.

Verwundert hat den sogenannten Filialleiter auch, dass er gehen musste, obwohl der Mitarbeiter, der sich am Dienstag mit Kritik am Konzern an die Medien wandte, gar nicht in seiner Schicht arbeitete. Die Vorwürfe des Kollegen - unter anderem sollen die Mitarbeiter exzessiv kontrolliert worden sein - würde er jedenfalls zu hundert Prozent unterschreiben. "Wir können alle Daten einsehen", so der Mann.

Eine Amazon-Stellungnahme zu den Aussagen der nunmehr gekündigten Führungskraft war kurzfristig nicht zu erhalten.

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