A parcel moves on the conveyor belt at Amazon's logistics centre in Graben in this file photo

Der Streikbeginn fällt zusammen mit dem sogenannten Prime Day, an dem Amazon mit starken Rabatten lockt. "Während Amazon mit satten Preisnachlässen beim Prime Day zur Schnäppchenjagd bläst, wird den Beschäftigten eine existenzsichernde tarifliche Bezahlung vorenthalten", kritisierte Verdi-Handelsexperte Akman den US-Konzern.

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Österreichische Amazon-Prime-Kunden können Geld zurückfordern

Nach einer Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen den Online-Händler Amazon wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken wurde nun eine Einigung erzielt, die Prime-Kunden freuen dürfte. Sie erhalten nun Geld zurück, wenn sie die seit Februar 2017 erhöhte Jahresgebühr für Amazon Prime gezahlt haben oder wenn sie für die Zahlung auf Rechnung extra zur Kasse gebeten worden sind. Außerdem werden bereits verfallene Gutscheine wieder gültig.

Preiserhöhung zurück

Wer zwischen 2017 und 2018 für Amazon Prime 69 statt zuvor 49 Euro bezahlt hat (bzw. als Student 34 statt 24 Euro), kann die Differenz nun bei Amazon zurückfordern. Man muss sich damit aber beeilen. Die Gelegenheit dazu besteht nur bis 30. Juni 2019. Für die Rückforderung muss man sich per E-Mail, Telefon oder Chatanfrage an den Amazon-Kundenservice wenden. Einmal bei Amazon eingeloggt findet man die Möglichkeiten am einfachsten mit der Eingabe des Begriffs "Kundenservice" im Suchfeld vor.

Hat der jeweilige Kunde sein Amazon-Prime-Konto bereits gekündigt, war aber 2017 oder 2018 Prime-Kunde, kann er ebenfalls die 20 bzw. 10 Euro pro Jahr zurückfordern. Die Rückforderungsbeträge wird Amazon entweder in bar auszahlen oder einen entsprechenden Gutschein anbieten. Der Gutschein muss aber nicht angenommen werden. Der Kunde kann auf die Barauszahlung bestehen.

Weitere Errungenschaften

Eine zweite Einigung, die die Arbeiterkammer mit Amazon erzielt hat, betrifft die Zahlung auf Rechnung. Amazon hat dafür bisher eine Extragebühr von 1,51 Euro verrechnet. Diese Gebühr kann nun ebenfalls zurückgefordert werden - und zwar für alle Rechnungen, die seit dem 1.11.2009 bezahlt worden sind.

Geschenkgutscheine oder Geschenkkarten, die vor dem 1.7.2014 ausgestellt wurden, sind ursprünglich nach drei Jahren abgelaufen. Amazon hat nun die Verfallfrist für diese Gutscheine auf 10 Jahre verlängert. Wer die Gutscheine, die er bereits als verfallen wähnte, weggeworfen hat, hat Pech gehabt.

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