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Netzpolitik

Niederlage für Google in Streit um Leistungsschutzrecht

Im Urheberrechtsstreit mit Medien hat der Internetkonzern Google eine Niederlage vor einem französischen Gericht erlitten. Das Pariser Berufungsgericht wies einen Einspruch von Google gegen eine Anordnung der französischen Wettbewerbsbehörde am Donnerstag ab. Die Kartellwächter hatten den US-Konzern verpflichtet, mit Medienhäusern über eine Vergütung für ihre Inhalte zu verhandeln. Das Urteil könnte Modellcharakter für andere EU-Staaten haben.

Die französische Wettbewerbsbehörde nannte das Urteil „sehr wichtig“: „Die Wettbewerbsregeln gelten für alle, auch im Digitalbereich“, so die Präsidentin der Behörde, Isabelle de Silva.

Zu Verhandlungen verpflichtet

Die Kartellwächter hatten Google im April zu Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen verpflichtet. Dabei geht es um eine Vergütung für das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten, wie sie das mit der EU-Urheberrechtsnovelle 2019 beschlossene Leistungsschutzrecht vorsieht.

Konkret geht es um Nachrichten, Fotos und Videos von Medien, die bei Google, YouTube oder Facebook angezeigt werden. Die Medienhäuser argumentieren, Google verdiene mit ihren Inhalten Geld durch Werbung, zahle aber keine Nutzungsgebühren.

Vor Einigung

Google verfuhr nach der Pariser Kartellentscheidung zweigleisig: Der Konzern legte zwar Einspruch gegen die Weisung ein, nahm zugleich aber Verhandlungen mit französischen Medienhäusern auf. Bereits an diesem Freitag könnte eine erste Einigung präsentiert werden.

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