ARCHIV/ILLUSTRATION - Die Silhouette eines Mannes ist am 23.01.2012 in Hannover vor einem Computerbildschirm mit dem Logo des Online-Netzwerks Facebook zu sehen. Am Donnerstag äußert sich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner in Mainz bei einer Pressekonferenz zu seinem Antwortverbot für die Facebook-Seite der Landesregierung. ..Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV/ILLUSTRATION - Die Silhouette eines Mannes ist am 23.01.2012 in Hannover vor einem Computerbildschirm mit dem Logo des Online-Netzwerks Facebook zu sehen. Am Donnerstag äußert sich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner in Mainz bei einer Pressekonferenz zu seinem Antwortverbot für die Facebook-Seite der Landesregierung. ..Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
© dpa/Julian Stratenschulte

Netzpolitik

Nutzerdaten abgegriffen: Facebook droht Billionenstrafe

Facebook gerät unter stärkeren politischen Druck nach Berichten, wonach eine Datenanalyse-Firma aus dem Wahlkampf von Donald Trump sich unerlaubt Zugang zu Daten von über 50 Millionen Nutzern verschaffen konnte. Abgeordnete in den USA und Europa forderten Antworten von der Facebook-Spitze um Mark Zuckerberg. Einwände von Facebook-Managern, dass dabei keine Facebook-Systeme gehackt wurden, sondern rechtmäßig erhaltene Daten illegal weitergegeben wurden, gossen eher Öl ins Feuer und ließen Rufe nach mehr Regulierung für Online-Plattformen lauter werden.

Die Aktie des Online-Netzwerks verlor im vorbörslichen Handel am Montag angesichts der Debatten zeitweise fast fünf Prozent.

Wahlkampf

Facebook hatte am Wochenende die Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica ausgesperrt, die seinerzeit dem Wahlkampfteam von US-Präsident Trump geholfen hatte. Sie habe unrechtmäßig erhaltene Daten entgegen früheren Zusicherungen nicht vernichtet, hieß es zur Begründung. Cambridge Analytica hatte die Nutzerdaten vom britischen Professor Aleksandr Kogan bekommen, der bei Facebook eine Umfrage durchgeführt hatte. Sie war beim Online-Netzwerk als wissenschaftliche Persönlichkeitsforschung angemeldet worden.

Die Facebook-App mit der Umfrage sei rund 270.000 Mal heruntergeladen worden, erklärte Facebook. Nutzer, die sie ausfüllten, erklärten sich einverstanden damit, dass Kogans Firma ihre Antworten und Daten bekommt. Zugleich bekam er über Facebooks Schnittstellen aber auch Zugang zu einigen Profil-Grunddaten von ihren Freunden, wenn deren Datenschutz-Einstellungen dies zuließen. Nach Informationen der Zeitung „Guardian“ öffnete jeder, der die Umfrage ausfüllte, Zugriff auf solchen Daten von im Schnitt 160 weiteren Nutzern.

In Großbritannien forderte der Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Digitales und Medien, Damian Collins, am Montag mehr Vollmachten für die britische Datenschutz-Aufsicht. Sie müsse auch das Recht bekommen, hinter die Kulissen der Unternehmen zu schauen, um sicherzustellen, dass sie das Gesetz befolgten, sagte er dem Radiosender LBC. EU-Justizkommissarin Very Jourova schrieb bei Twitter, die Berichte seien „schrecklich, wenn sie sich bestätigen“. „Wir wollen so etwas in der EU nicht.“

Billionenstrafe

In den USA sprach sich Senator Mark Warner (Demokraten) für eine stärkere Regulierung des Marktes für politische Werbung aus. Seine Kollegin Amy Klobuchar verlangte, dass Facebooks Gründer und Chef, Mark Zuckerberg, vor dem Justizausschuss erscheint. Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates Massachusetts, Maura Healey, kündigte Ermittlungen an und forderte Antworten sowohl von Cambridge als auch von Facebook.

Wie die Washington Post berichtet, könnte sich auch die US-Handelsaufsicht FTC einschalten. Die Affäre könnte ein Datenschutz-Abkommen verletzen, das Facebook mit der FTC geschlossen hatte. Ein Verstoß dagegen kann, pro Einzelfall, mit bis zu 40.000 US-Dollar Strafe geahndet werden. Bei bis zu 50 Millionen betroffenen Usern wären das zwei Billionen US-Dollar.

Laut dem früheren Chef der Konsumentenschutzabteilung der FTC sei dies die Maximalstrafe. Es sei unwahrscheinlich, dass Facebook diese Summe bezahlen müsse, da die Daten nicht absichtlich weitergegeben wurden, sondern es ein fahrlässiger Umgang mit den Daten war. Die Geldstrafe könnte dennoch sehr hoch ausfallen.

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