Österreich bremst bei Schutz von Whistleblowern
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Beim Schutz von Whistleblowern in der EU stellt sich Österreich gegen Forderungen des Europaparlaments nach mehr Sicherheit für Betroffene. Österreich beharrt neben anderen EU-Staaten auf einem dreistufigen Verfahren, wonach sich Hinweisgeber mit ihren Beschwerden zuerst intern an die eigene Firma und im zweiten Schritt an eine öffentliche Behörde wenden müssen.
Erst in einem dritten Schritt dürften Whistleblower mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit oder an die Medien gehen. Das Parlament will hingegen, dass Whistleblower selbst wählen können, wie sie Missstände melden.
"Müssen geschützt werden"
Der Grüne Europaabgeordnete Michel Reimon kritisierte das Festhalten Österreichs an einem dreistufigen Verfahren. "Whistleblower decken Steuerhinterziehung, Datenschutzverletzungen und Kriegsverbrechen auf und riskieren dabei ihr Leben. Sie müssen vor Repressionen geschützt werden und sollten ihre Enthüllungen sofort an Medien übergeben dürfen", forderte Reimon. Die österreichische Position sei "bei dem Demokratieverständnis dieser schwarzblauen Regierung wenig überraschend, denn sie haben kein Interesse an Transparenz und Anti-Korruptionsarbeit".
Am Montag verhandeln die EU-Staaten und das Europaparlament wieder über die entsprechende EU-Richtlinie. Österreich beharrt zudem auf einer klaren Abgrenzung zu einer anderen EU-Richtlinie, mit der betriebliche Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.
Im Jänner legten sich die EU-Staaten auf einen gemeinsamen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Europaparlament fest. Demnach müssen Hinweisgeber zunächst interne Kanäle innerhalb ihrer Organisation nutzen, bevor sie externe Kanäle nutzen und sich letztendlich an die Öffentlichkeit wenden. Für Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und die Niederlande sei der "dreigliedrige Berichtsweg" eine "sehr rote Linie", heißt es in einem Dokument des Rates. Belgien, Großbritannien, Portugal, Estland und Bulgarien würden auch einen zweistufigen Ansatz unterstützen.
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