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Netzpolitik

OGH: Absage an "Message Control" mit retuschiertem Kurz-Bild

Vor mittlerweile mehr als 2 Jahren machte sich die ÖVP Vorarlberg zum Gespött von Internet-Nutzern, weil sie ein Foto retuschierte, das den Vorarlberger VP-Chef und Landeshauptmann Markus Wallner gemeinsam mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ebenfalls ÖVP) zeigte. Konkret wurde dabei ein im Hintergrund hängendes Wandbild, auf dem eine Zigarre rauchende Frau abgebildet war, gegen ein Foto einer Alm samt Kühen ausgetauscht.

Steilvorlage

Für Twitter-Nutzer war das eine Steilvorlage, unter dem Hashtag  #retouchierenwiekurz fanden sich bald Hunderte Bilder auf dem Kurznachrichtendienst, die in denen statt der Alm ein Clown, Victor Orban, Donald Trump oder auch nur der Hinweis "Hier könnte ihre Werbung stehen" zu sehen waren. Der Photoshop-Fail der Volkspartei sorgte aber nicht nur für Erheiterung im Netz, sondern hatte auch ein gerichtliches Nachspiel.

Denn der Rechtsschutzverband der Fotografen zog im Namen des Fotografen Darko Todorovic, der die in das Wallner-Kurz-Bild retuschierte Alm fotografiert hatte, gegen Medien vor Gericht, die das retuschierte Foto zeigten, ohne vorher die Erlaubnis des Fotografen eingeholt zu haben.

Das klingt absurd und ist es wohl auch. Bald stand deshalb auch der Verdacht im Raum, das Urheberrecht könnte in dem Fall dafür genutzt werden, die weitere Verbreitung des für die ÖVP peinlichen Fotovergleichs im Sinne der "Message Control" zu unterbinden.  

Denn Medienberichte, in denen das Bild verwendet wurde, stellten meist das Original der Retusche gegenüber, um die Manipulation des Bildes seitens der Vorarlberger ÖVP zu veranschaulichen. So auch ein Beitrag in dem vom SPÖ-Parlamentsklub betriebenen Online-Portal kontrast.at, das sich wegen der Nutzung des Bildes, wie auch 2 andere Medien, vor Gericht verantworten musste.

Nutzung zulässig

Nun erging in dem seit 2 Jahren andauernden Rechtsstreit ein abschließendes Urteil. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hielt fest, dass die Nutzung des Bildes zulässig sei. Eine nur verbale Beschreibung der Retusche hätte nicht denselben Aussagewert, wie die Gegenüberstellung. Eine Belegfunktion des Zitats liege deshalb vor. Eine Zustimmung des Fotografen sei dazu nicht erforderlich, da er wohl auch auf Rücksicht auf seine Vertragspartner veranlasst wäre, die an diesen beabsichtigte Kritik zu unterbinden, befand das Gericht.

"Aufklärung vor urheberrechtlichen Ansprüchen"

Das Gericht habe entschieden, dass die Aufklärung über Fake News vor urheberrechtlichen Ansprüchen stehe, sagt Gerald Demmel, Projektmanager und stellvertretender Chefredakteur von kontrast.at zur futurezone. Wer zur Aufklärung beitragen wolle, brauche sich vor Einschüchterungen nicht zu fürchten.

Auch der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch findet deutliche Worte. Auf netzpolitik.org schreibt er: "Meinungsfreiheit schlägt hier also klar ein Urheberrecht, das für die Zwecke der Message Control instrumentalisiert werden sollte." Der Kläger muss laut dem Spruch des Gerichts nun die Kosten des Verfahrens ersetzen.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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