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Staatstrojaner: "Da waren gute Juristen am Werk"

„Da waren gute Juristen am Werk“, sagt Lukas Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie im Gespräch mit der futurezone. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte am Donnerstag die Änderung der Strafprozessordnung (StPO) zur Überwachung von Online-Kommunikation in Begutachtung geschickt.

Was geplant ist

Österreich plant nämlich wie bereits ausführlich berichtet den Einsatz einer staatliche Überwachungssoftware - auch Staatstrojaner oder Bundestrojaner genannt - , die eigens für den Zweck der Online-Durchsuchung angeschafft wird. Sie soll rund 450.000 Euro an Lizenzgebühren pro Jahr kosten.

Durch eine Gesetzesänderung in der Strafprozessordnung sollen Ermittler in Österreich verschlüsselte Kommunikation mit vom Staat gekaufter Spionagesoftware überwachen dürfen. Anwenden will man die Ermittlungsmaßnahme bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, wie zum Beispiel bei Mord, Organisierter Kriminalität oder Terrorismus.

Verfassungskonform

„Der Anwendungsbereich ist sehr eng gehalten und man hat mit dem Gesetz nicht versucht, alles, was technisch möglich ist, abzudecken“, sagt Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie. Er ist deshalb überzeugt davon, dass der Gesetzesentwurf verfassungskonform sei. „Das heißt freilich nicht, dass man damit auch tatsächlich glücklich sein muss“, fügt der Jurist hinzu.

Denn ob solche Maßnahmen wie Staatstrojaner oder Online-Überwachung von verschlüsselter Kommunikation wirklich notwendig sind, gehört seiner Meinung nach breit diskutiert, weil sie die ganze Gesellschaft betreffen und einen Eingriff in Grundrechte darstellen.

„Wenn es um den Einsatz verschlüsselter Kommunikation geht, orte ich einen Interessenskonflikt. Es muss als Bürger natürlich möglich sein, ohne Überwachung kommunizieren zu können, aber den Behörden muss es auch möglich sein, Kommunikation in Einzelfällen zu überwachen“, so Feiler.

Versprochene Transparenz

Würde man derartige Maßnahmen nicht zulassen, würde das laut Feiler aber zweifelsohne dazu führen, dass der Druck auf Diensteanbieter, unverschlüsselte Kommunikation zuzulassen, steigt. „Verschlüsselte Kommunikation muss es aber immer geben. Daher ist es besser, derartige gezielte Maßnahmen zuzulassen, als verschlüsselte Kommunikation zu verbieten“, meint Feiler.

„Was dieses Mal im Gesetzesentwurf nicht zu kurz kommt, ist Transparenz – und zwar nicht nur gegenüber der Zielperson, sondern auch gegenüber den Bürgern“, sagt Feiler. Das Bundesministerium für Justiz muss dem Parlament nämlich jährlich einen Bericht über den Einsatz der Ermittlungsmaßnahme vorlegen. „Damit lässt sich nachvollziehen, ob die Ermittler mit der Macht, die sie bekommen, maßvoll umgehen.“

Terrorismus als Deckmantel

Genau diesen "weniger maßvollen Umgang" fürchtet der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. „Es wird verschwiegen, dass die Anti-Terrorparagrafen als Ermittlungsparagrafen bisher oftmals sehr schnell zur Anwendung gekommen sind. Alleine in den letzten Jahren hat es hunderte Ermittlungsverfahren gegeben. Die Verfahren nach den Anti-Terrorparagrafen werden dann zu 90 Prozent eingestellt, was bleibt ist der Eingriff in höchstpersönliche Grundrechte“, so Steinhauser.

Angst vor "exzessiver Anwendung"

Laut Steinhauser wurde etwa gegen „Uni brennt“-Aktivisten und Anti-Akademikerball-Demonstranten nach Anti-Terrorbestimmungen ermittelt. Der Jurist und Justizsprecher befürchtet daher trotz einem eng definierten Anwendungsbereich eine „exzessive Anwendung“.

Auch in Frankreich wurde der "Ausnahmezustand" nach dem Terroranschlag in Paris bekanntermaßen dazu verwendet, um Klima-Aktivisten rund um den G20-Gipfel unter Hausarrest zu stellen. Unter dem Motto "Blumenkohl statt Bomben" wurden etwa 24 Bio-Bauern in Paris im November 2015 unter Hausarrest gestellt als "Klima-Dschihadisten", wie Jérôme Segal beim 4. Netzpolitischen Abend im Metalab in Wien berichtet hatte.

Steinhausers Befürchtung, dass auch hier der Terrorismus-Begriff "weit gefasst" sein könnte, ist daher keinesfalls unberechtigt.

"Massiver Eingriff in Grundrechte"

Für den Justizsprecher der Grünen handelt es sich daher beim Entwurf zur Gesetzesänderung „um eine weitere Einladung zur übermäßigen und missbräuchlichen Anwendung mit noch grundrechtsintensiveren Eingriffen“. Täter würden sich, da die Maßnahme ja bekannt sei, zudem ohnehin durch Vorsichtsmaßnahmen derartiger Überwachungsmaßnahmen entziehen.

„Das ist jedenfalls ein massiver Eingriff in Grundrechte, der sehr kritisch zu sehen ist“, so Steinhauser. Der AK Vorrat sowie der Providerverband ISPA äußerten bereits im Vorfeld massive Kritik an der geplanten Gesetzesänderung. Die Begutachtungsfrist läuft jetzt sechs Wochen lang. Nach dem Beschluss im Parlament soll das Gesetz mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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