„Upload-Filter sind nichts Anderes als Netzsperren“
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Vergangene Woche wurden im Rechtsausschuss des
EU-Parlaments die Weichen für eine Urheberrechtsnovelle gelegt. Die Mehrheit sprach sich dabei auch für sogenannte „Upload-Filter“ sowie ein „Leistungsschutzrecht“ aus. Upload-Filter sollen alle Bilder, Videos und Musik scannen, bevor sie online publiziert werden.
Bereits jetzt sind Hosting-Plattformen per Gesetz dazu verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Der Scan sämtlicher Dateien vor dem Hochladen würde allerdings nicht nur enorme Ressourcen verschlingen, sondern auch eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die Provider darstellen, warnen diese in einer Aussendung.
Unbequeme Inhalte gefiltert
„Upload-Filter sind nichts Anderes als Netzsperren für die Nutzer“, sagt
Maximilian Schubert, Generalsekretär des Provider-Verbands ISPA, gegenüber der futurezone. Damit könnten auch für einen Staat unbequeme Inhalte gefiltert werden. Bestimmte Fotos könnten unter Berufung auf „Urheberrechtsverletzungen“ etwa nicht mehr verbreitet werden, obwohl diese etwas zeigen, das für eine Öffentlichkeit relevant sei und das Grundrecht auf Informationsfreiheit betreffe. Schubert denkt hier etwa an Fotos oder Videos von sozialen Missständen oder Repressionsmaßnahmen eines Staates.
„Wer behauptet Upload-Filter hätten nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, dem mangelt es entweder schlichtweg an technischem Verständnis oder er stellt die Tatsachen absichtlich falsch dar“, so der ISPA Generalsekretär. Für Schubert wäre es jedenfalls unverhältnismäßig, die Nachteile der Upload-Filter für die Allgemeinheit in Kauf zu nehmen, „nur um die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen, aber wirtschaftlich und politisch ungemein gut vertretenen Stakeholder-Gruppe zu schützen.“
"Grundfunktion des Internets kaputt"
Der Verband der Internet-Provider, der rund 230 Mitglieder in Österreich – darunter auch IT-Riesen wie Google – vertritt, kritisiert auch das
Leistungsschutzrecht. Dieses mache eine „Grundfunktion des Internets kaputt“, wie es Schubert im futurezone-Gespräch nennt. Er spricht damit auf die Gebühr an, die fällig wird, wenn man Snippets aus Medienberichten per Link teilt. Geplant ist, dass seitens der Verlagshäuser künftig Gebühren für kurze Auszüge aus Medienberichten und Online-Artikeln verlangt werden darf.
„Die unzähligen privaten Blogger und unabhängigen Journalisten werden einen hohen Preis zahlen müssen, indem künftig möglicherweise sogar Lizenzgebühren anfallen werden, wenn sie sich in ihren Beiträgen auf andere Inhalte beziehen“, sagt Schubert.
Die EU-Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich nächste Woche im Plenum des EU-Parlaments behandelt.
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