Deutschland

Verfahren gegen Facebook wieder aufgenommen

Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat ihr Verfahren gegen Facebook im Streit um die Gesichtserkennung auf Fotos wieder aufgenommen. Facebook habe zwar angekündigt, vorerst auf die Erstellung weiterer Gesichtsmodelle von neuen Nutzern zu verzichten, aber weitergehende Verpflichtungen abgelehnt, erklärte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar am Mittwoch zur Begründung. „Damit ist und bleibt die bestehende Datenbank biometrischer Muster, die ohne Einwilligung der Betroffenen angelegt wurde, rechtswidrig", betonte er.

„Die bereits erhobenen Daten der Betroffenen sind zu löschen, oder es ist zumindest sicherzustellen, dass die Betroffenen einer weiteren Speicherung und Verwendung ihrer Gesichtsdaten nachträglich ausdrücklich zustimmen können", forderte Caspar. Eine Datenbank mit dem „Gesichtsabdruck" von Millionen Nutzern habe ein immenses Risiko- und Missbrauchspotenzial.

Hoffnungen nur zum Teil erfüllt
Caspar hatte das Verfahren im Juni ausgesetzt, nachdem Facebook mitgeteilt hatte, dass Verhandlungen mit der irischen Datenschutzbehörde zur automatischen Gesichtserkennung kurz vor einer rechtlich tragfähigen Einigung stünden. Die damalige Hoffnung, dass Facebook den datenschutzrechtlichen Forderungen auf dem Verhandlungswege nachkommen würde, habe sich aber nur zum Teil erfüllt, erklärte er jetzt.

Facebook hatte im vergangenen Jahr auch in Deutschland eine Funktion eingeführt, mit der Gesichter von Freunden automatisch in hochgeladenen Bildern erkannt werden. Die Datenschützer argumentieren, dafür sei eine ausdrückliche Zusage der Betroffenen notwendig - statt der von Facebook vorgesehenen Option, die Funktion zu deaktivieren. Diesen Sommer kaufte Facebook zudem das Start-up Face.com, das auf Technologien zur Gesichtserkennung spezialisiert ist.

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