Netzpolitik

Warum Google eine neue Milliardenstrafe der EU droht

Google wurde bereits einmal von der EU-Kommission wegen seiner marktbeherrschenden Stellung zu einer Millionenstrafe verurteilt. Am heutigen Dienstag tagt die Kommission erneut und berät über eine weitere Strafe, möglicherweise in Rekordhöhe. Am Mittwoch soll die Entscheidung bekannt gegeben werden, wie es in Vorabberichten hieß. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Was wirft die EU-Kommission Google vor?
Google wird vorgeworfen, andere Smartphone-Hersteller, die beim Betriebssystem Android verwenden, unter Druck zu setzen. Google verlangt etwa von Samsung, Huawei oder HTC, dass Google-Dienste wie der Chrome-Browser sowie die Suchmaschine auf den Android-Geräten vorinstalliert werden müssen, damit die Hersteller Zugang zum Google PlayStore erhalten.

Ein von Google vorgeschriebenes „Anti-Fragmentation Agreement“ soll Herstellern untersagen, Geräte mit einer Android-Fork in Umlauf zu bringen, auf denen Google-Anwendungen wie der Play Store vorinstalliert sind.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager argumentiert, dass sich Google beim Abschluss dieser Vereinbarungen seine quasi-monopolistische Dominanz zu Nutze macht. Die Vereinbarungen würden Googles Vorherrschaft im Internet-Ökosystem weiterhin garantieren.

Was sagt Google dazu?
Ein aktuelles Statement gibt es dazu noch nicht, aber der Android-Hersteller hat die Vorwürfe in der Vergangenheit bereits zurückgewiesen. Eine Verknüpfung mit dem Google PlayStore mit der Google-Suchmaschine gebe es nicht, hieß es bisher. Aber die Hersteller, die die Google-Suche vorinstallieren, würden an den Sucheinnahmen beteiligt. Die Vorinstallation des Chrome-Browsers soll laut Google tatsächlich verpflichtend sein, aber die Smartphone-Hersteller könnten noch einen zweiten Browser parallel installieren und diesen als Standard-Browser festlegen.

Wie sieht das die Konkurrenz?
In der analogen Welt würde niemand auf die Idee kommen, einem mächtigen Konzern wie zum Beispiel Nestlé zu erlauben, die Infrastruktur und Ladeneinrichtungen fast aller Supermärkte zu übernehmen und diese dann den Supermarktbetreibern kostenlos zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, keine Nestlé-Konkurrenzprodukte anzubieten, kritisiert der europäischer Mitbewerber Cliqz, Anbieter von Browsern und Suchmaschinen. „Die Entscheidung, eine Öffnung der marktbeherrschenden Android-Plattform für andere Anbieter zu erzwingen, ist längst überfällig.“

Was für Konsequenzen könnte die EU-Strafzahlung für Google haben?
Die Entscheidung könnte massive Auswirkungen auf das Android-Ökosystem haben. Google könnte in Folge auch Lizenzkosten für die Android-Software verlangen, die diese wiederum an Kunden weitergeben könnten. Auch eine verpflichtende Wahlmöglichkeit für Browser für Nutzer beim Einrichten ihres Android-Geräts könnten eine Konsequenz sein.

Musste Google nicht bereits einmal eine Strafe zahlen?
Ja. Die EU-Kommission hat bereits vor knapp einem Jahr eine Rekord-Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Damals ging es um den Preisvergleichsdienst von Google, der bei den Suchergebnissen bewusst bevorzugt worden und die Ergebnisse der Konkurrenten zurückgestuft worden waren. Laut der Wettbewerbskommissarin hat sich Google damit einen „unrechtmäßigen Vorteil“ verschafft.

War das bisher die höchste Kartellstrafe gegen Internet-Konzerne?
Die Geldbuße 2017 war mehr als doppelt so hoch wie die bisher höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Es wird damit gerechnet, dass die Strafe dieses Mal noch höher ausfallen könnte. Sollte die EU Google erneut zu einer Rekordstrafe verurteilen, bleibt dem Internetkonzern immer noch der Weg zu den europäischen Gerichten. Intel wehrte sich seit 2012 erfolgreich gegen seine Strafzahlung.

Geht die EU-Kommission zu hart vor?
Die Wettbewerbskommissarin Vestager muss sich immer wieder gegen Kritik wehren, übermäßig streng gegen US-Unternehmen vorzugehen. Zwar seien US-Unternehmen häufig von Untersuchungen im Technologie-Bereich betroffen, aber bei japanischen Firmen gäbe es immer wieder Fälle in der Autozuliefererbranche.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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