AK: Mobiles Internet oft langsamer als versprochen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Die von Mobilfunkern versprochenen Bandbreiten bei mobilem Internet haben oft nur wenig mit der Realität zu tun, warnt die Arbeiterkammer Wien. Das wurde im Zuge zahlreicher Messungen festgestellt. Dazu wurden an einem Wiener Standort – einer Wohnung in Floridsdorf mit LTE-Versorgung in allen Netzen – Messungen durchgeführt. So gab es „zeitnahe Vergleichsmessungen durch raschen Austausch der SIM-Karten“ sowie je einen ganztägigen Test einer SIM-Karte mit Messungen im 30-Minuten-Takt. Insgesamt wurde neun Tage lang gemessen, wobei elf Wertkartentarife von sechs verschiedenen Anbietern (A1, Yesss, T-Mobile, HoT, Drei, Media Markt) unter die Lupe genommen wurden. Die versprochenen Geschwindigkeiten variierten von sieben bis 150 Mbit/s im Down- sowie zwei bis 50 Mbit/s im Upstream.
Realität und Versprechen
Dabei wurden starke Schwankungen festgestellt: Die gemessenen Werte fielen auf bis zu zwölf Prozent der versprochenen Bandbreite, in wenigen Fällen wurden aber auch höhere Werte erreicht. So erzielte ein 21-Mbit/s-Tarif im Tagesdurchschnitt tatsächlich 50 Prozent mehr als versprochen (31 Mbit/s). Bei zwei Wertkarten mit besonders niedriger versprochener Bandbreite wurden sogar bis zu 243 Prozent mehr gemessen als vorgesehen. Allerdings fiel der tatsächliche Gewinn eher gering aus: Statt sieben Mbit/s wurden 24 Mbit/s verzeichnet. Eine technische Drosselung erfolgt hier offenbar nicht.
Laut Arbeiterkammer gilt daher generell die Faustregel: Je niedriger die versprochene Bandbreite, desto eher wird diese auch tatsächlich erreicht. Hohe Bandbreiten von 100 bzw. 150 Mbit/s ließen sich nur selten in der Praxis erzielen. So wurde die 100-Mbit/s-Grenze nur bei sechs von insgesamt 88 Messungen überschritten. Tatsächlich erzielten die drei getesteten Wertkarten mit hohen angegebenen Bandbreiten die schlechtesten Durchschnittswerte: Nur zwölf, 29 und 70 Prozent der beworbenen Werte wurden über den Tag erreicht.
Warum das Smartphone über dem Router steht
Doch warum bekommen tendenziell eher Tarife mit niedriger Bandbreite, was ihnen versprochen wird? Laut Arbeiterkammer ist das auf das Netzwerkmanagement der Mobilfunker zurückzuführen. Alle drei großen Mobilfunker teilen ihre Tarife in mobiles Internet – für Mobilgeräte, wie Smartphones und Tablets, vorgesehen – und stationäres Internet (für die Nutzung im eigenen Zuhause) auf. Tarife für mobiles Internet werden dabei üblicherweise mit dem Faktor zwei gegenüber stationärem Internet bevorzugt. Das bedeutet, im Alltag wird ein Smartphone-Nutzer stets doppelt so viel Bandbreite zugesprochen bekommen wie stationäres Internet mit gleicher zugesicherter Bandbreite.
Die Arbeiterkammer kritisiert, dass Informationen wie diese vor Konsumenten gerne versteckt werden. Auch im Zuge der Studie konnten Details zum Netzwerkmanagement nur unter Begriffen wie „Nutzungsklassen“ und „Bandbreitenoptimierung“ gefunden werden. A1 äußert sich in seinen Unterlagen nur vage dazu. „Der Verbraucher sollte darüber informiert werden. Der durchschnittliche Nutzer sieht meist nur die Werbung und bekommt abgesehen davon nichts mit“, sagt
Daniela Zimmer, Konsumentenschutz-Expertin der Arbeiterkammer Wien.
Hier zeigen sich auch Unterschiede: Während bei Drei stets das gleiche Verhältnis angewandt wird, gibt es bei T-Mobile seit Mitte Jänner eine Abstufung in verschiedene Verwendungsgruppen. Hier werden vor allem Tarife mit niedriger zugesicherter Bandbreite bevorzugt, weswegen diese eher die vereinbarten Werte erreichen.
Langsame Tarife bieten oft mehr
Hier erwiesen sich offenbar Tarife mit 50 Mbit/s als „goldene Mitte“: Diese wurden meist im Tagesdurchschnitt erreicht und fallen günstiger aus als Tarife mit höherer versprochener Bandbreite. Überraschend war zudem, dass die Werte über den Tagesverlauf kaum schwankten. Allerdings sei in den Abendstunden, zwischen 18 und 20 Uhr, deutlich weniger Bandbreite verfügbar. Durch die zunehmende Konzentrierung auf dem heimischen Markt – T-Mobile kauft UPC Österreich, Drei den Anbieter Tele2 – könnte es „häufiger zu Maximalauslastungen kommen“, fürchtet Zimmer. „Was passiert im Staufall? Das wissen die meisten Nutzer nicht.“
Im Zuge der Tests zeigte sich zudem auch, dass das mobile Internet im dicht besiedelten Stadtgebiet deutlich besser nutzbar ist als auf dem Land. Die AK führte einen kurzen Test im niederösterreichischen Hagenbrunn durch und erzielte deutlich schlechtere Werte als in der Stadt. Während in der Stadt in einem ähnlichen Zeitraum eine durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von 37 Mbit/s gemessen wurde, erzielte man in Hagenbrunn lediglich elf Mbit/s.
Was Konsumenten tun können
Obwohl die Werte oftmals sehr niedrig ausfallen, sind die Mobilfunker dennoch auf der sicheren Seite. „Die TSM-Verordnung verpflichtet Anbieter erstmals, Bandbreiten vertraglich zuzusichern“, erklärt Zimmer. „Die Anbieter sind aber noch wahnsinnig zurückhaltend und legen die Latte sehr tief.“ Denn die Mobilfunker werben zwar mit relativ hohen Bandbreiten, in den Verträgen stehen aber deutlich niedrigere Werte. „Diese große Kluft zwischen den beworbenen und vertraglich zugesicherten Bandbreiten ist den Konsumenten meist nicht bewusst.“
Damit die Mobilfunker nicht mehr tiefstapeln, soll die RTR mehr Rechte bekommen, fordert die Arbeiterkammer. „Auch das muss erst im Telekom-Gesetz umgesetzt werden. Der nationale Regulator muss in der Lage sein, das Verhältnis zwischen zugesicherter und beworbener Bandbreite zu begrenzen“, so Zimmer. Bereits jetzt ist festgelegt, dass die beworbene Geschwindigkeit „realistischerweise“ geboten werden kann.
Um an ein außerordentliches Kündigungsrecht zu kommen, muss man Beweise sammeln. „Als Verbraucher hat man die Erschwernis, dass man nachweisen muss, dass eine Abweichung erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend ist“, sagt Zimmer. Dazu brauche man laut Verordnung einen „von der nationalen Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus“ – diesen gibt es in Österreich derzeit nicht. Die AK Wien fordert daher, dass der RTR-Netztest oder eine ähnliche App der RTR im Telekomgesetz verankert wird. Solange ist es der Willkür des Richters überlassen, ob dieser gesammelte Messwerte als Beweismittel zulässt.
Wie man Probleme vorbeugt
Zimmer rät Konsumenten vorerst vor allem eines: „Testen, testen, testen. Viele Anbieter stellen ja doch vor dem Vertragsabschluss Test-Equipment zur Verfügung.“ Alternativ könnte man auch den Vertrag online abschließen und so vom zweiwöchigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, falls die Bandbreite nicht dem entspricht, was man sich erwartet hat.
Kommentare