Close up of unrecognizable student using cell phone on a break in the classroom.
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Banking-App klar der BAWAG P.S.K. löst alte eBanking App ab

Mit Mitte September tritt in Europa die zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. Diese sieht einen besseren Schutz für Banking-Kunden im Online-Zahlungsverkehr, aber auch beim Online-Banking vor. Im Mittelpunkt steht die Zwei-Faktor-Authentifizierung, die zum Nachweis der eigenen Identität zumindest zwei von drei Kriterien vorschreibt, nämlich Wissen (z.B. PIN), Besitz (z.B. Mobiltelefon) und Sein (z.B. Fingerabdruck). Für Banking-Kunden ergeben sich dadurch einige Änderungen.

Beim klassischen Online-Banking über den Computer müssen Kunden abgesehen von ihrem normalen Log-in mittels Verfügernummer und PIN alle 90 Tage eine TAN eingeben. Dieser zweite Sicherheitsfaktor wird auch benötigt, wenn Kontoinformationen, die weiter als 90 Tage zurückliegen, abgerufen werden möchten. Für die Zustellung des TANs ist eine hinterlegte Handynummer notwendig. 

Kein TAN bei Banking-App klar

Um den Authentifizierungsprozess trotz der höheren Sicherheitsstandards zu erleichtern, empfiehlt die BAWAG P.S.K. die im Frühling veröffentlichte neue Banking-App klar zu nutzen. Diese erfülle die neuen vorgeschriebenen Kriterien von vornherein. So ist die App eindeutig mit dem eigenen Smartphone verknüpft (Besitz), User verfügen über ein eigenes Passwort (Wissen) und richten bei der Registrierung ihren Fingerabdruck für die App ein (Sein).

Darüber hinaus können klar-Nutzer über eine fünfstellige PIN Aufträge freigeben lassen. Im Gegensatz zum Banking am Desktop entfällt dadurch auch die alle 90 Tage notwendige TAN-Zusatzeingabe. Denn das Online-Banking der BAWAG P.S.K. wandelt die eingegebene PIN im Hintergrund automatisch zu einer Einmal-PIN um und gewährt so die starke Authentifizierung über mehrere Faktoren.

klar löst alte eBanking App ab

Angesichts der neuen Regeln im Rahmen der Richtlinie und der bequemeren wie sicheren Nutzungsmöglichkeit der neuen Banking-App klar schickt die BAWAG P.S.K. die altgediente eBanking App der Bank in Pension. Sie wird am 12. September eingestellt. Banking-Kunden, welche die klar-App bis dato noch nicht installiert haben, sollten folglich so schnell wie möglich umsteigen. Die App wird ständig um neue Funktionen erweitert, Updates erfolgen in zweiwöchigen Abständen.

Disclaimer: Dieser Beitrag entstand im Rahmen einer Kooperation zwischen BAWAG P.S.K. und futurezone.

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