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EU-Verbot besiegelt Aus für Leuchtstoffröhren

Die klassischen Leuchtstoffröhren stehen in der EU endgültig vor dem Aus. Von diesem Freitag an dürfen quecksilberhaltige Lampen vom Typ T5 und T8 nur noch dann über die Ladentheke gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich. „Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparungen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können“, erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur zu dem Verbot.

Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung sei allerdings weiter erlaubt. Nach Angaben des deutschen Fachverbands Licht werden Leuchtstoffröhren noch heute in etlichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, aber zum Teil auch noch in Straßenbeleuchtungen sowie in Garagen und Kellern verwendet. Nutzer*innen müssen nun über Alternativen nachdenken, da sie in absehbarer Zeit keine Ersatzlampen mehr erhalten können.

Betriebskosten einsparen

„Wer sich noch nicht mit dem Thema Sanierung beschäftigt hat, sollte dies bald angehen“, sagt Verbandsgeschäftsführer Jürgen Waldorf. Er verweist auch darauf, dass sich durch eine Auswechslung der Lampen aufgrund der hohen Effizienz der neuen LED-Technologie Betriebskosten einsparen lassen und Sanierungskosten wieder hereingeholt werden könnten. Zudem senke eine geeignete Sanierung den Gesamtenergieverbrauch und erhöhe bei guter Planung auch den Sehkomfort.

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Gut vorbereitet auf das Verbot sind laut dem Fachverband Licht die Lampenproduzenten. Sie haben sich demnach bereits frühzeitig auf einen Ausstieg aus der Produktion in Deutschland vorbereitet. Parallel dazu wurden neue LED-Leuchten, aber auch sogenannte Retrofitlampen entwickelt. So werden Lampen bezeichnet, die sich in alte Leuchten einsetzen lassen, ohne dass an der Leuchte selbst eine aufwendige bauliche Änderung notwendig ist. Beim Betrieb an elektromagnetischen Vorschaltgeräten muss so in der Regel nur der Starter durch ein vom Lampenhersteller mitgeliefertes Austauschelement ersetzt werden.

Verbraucherschützer raten zu LED-Ersatz

Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. „Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt“, erklärte die Sprecherin. Als großer Vorteil von Leuchtstoffröhren galt einst, dass sie im Vergleich zu der früheren Glühbirne aus einer bestimmten Menge elektrischer Energie deutlich mehr Licht erzeugen konnten.

Zudem punkteten sie mit einer damals relativ langen Lebensdauer und einer gleichmäßigen und großflächigen Lichtabgabe. Nachteile sind neben dem Quecksilber-Gehalt aber auch die verzögerte Lichtabgabe nach dem Einschalten und Flacker-Risiken. Wer sich dennoch auf absehbare Zeit nicht von Leuchtstoffröhren trennen will, könnte sich theoretisch nun mit Restbeständen noch ein Lager anlegen. Verbraucherschützer*innen raten davon allerdings ab. Um die Energiekosten im Haushalt zu verringern, biete sich der Einsatz moderner LED-Leuchtmittel an, heißt es beispielsweise von der Verbraucherzentrale NRW.

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