Verkaufsverbot: EU läutet Ende der Energiesparlampen ein
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Ab 1. September dürfen in der EU bestimmte Energiespar- und Halogenlampen nicht mehr verkauft werden. Konkret geht es um Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät sowie um lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 lm (entspricht etwa 140 W) und Niedervolt- Halogenlampen (z. B. mit Sockel GU4, GU 5.3). Davon berichtet unter anderem der Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling in Deutschland.
Konkret dürfen diese Leuchtmittel „nicht mehr in den Verkehr gebracht werden“, wie die österreichische Energieagentur schreibt. Restbestände im Handel dürfen allerdings noch abverkauft werden. Auch besteht kein Produktionsverbot. Das heißt, Unternehmen in der EU dürfen die Leuchtmittel für Exportmärkte weiterhin herstellen.
Neues Energielabel
Außerdem wird für Leuchten ab sofort ein neues Energielabel gelten. Statt einer Skala von A+++ bis G umfasst das neue Label nur noch die Energieklassen A bis G. Für Haushaltsgeräte gilt die entsprechende Kennzeichnung bereits seit März. Die Labels enthalten außerdem einen QR-Code, über den man per Effizienz Check alle wichtigen Informationen zum Energieverbrauch anzeigen kann. Leuchtmittel – und damit LED-Lampen – werden voraussichtlich ab Oktober 2021 in der Web-App zu finden sein.
Das heißt nicht, dass man ab sofort nur mehr dieses Label vorfindet. Auch hier gilt eine Übergangszeit. Leuchtmittel, die vor dem 1. September an den Handel geliefert wurden, dürfen noch mit dem alten Label abverkauft werden. In Online-Shops gibt es eine Übergangszeit von 14 Tagen.
Kommentare