
Ab April werden Handy- und Internettarife teurer
Jedes Jahr im April findet die Preisanpassung bei Handy- und Internettarifen in Österreich statt. Hierbei wird die Grundgebühr der Tarife an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst, um die Inflation auszugleichen. Möglich machen das sogenannte Wertsicherungsklauseln in den Verträgen.
Während die Erhöhung angesichts der hohen Inflation der vergangenen Jahre mit rund 8 Prozent durchaus kräftig ausgefallen ist, ist der Wert heuer geringer. Hat man einen Tarif mit Anpassung, muss man heuer mit knapp 3 Prozent rechnen, da der VPI, dem die Erhöhung zugrunde liegt, um 2,9 Prozent gestiegen ist. Zu beachten gilt, dass die Anpassung nur für die Grundgebühr gilt. Servicepauschale, sonstige Pakete, Gesprächsentgelte oder dergleichen sind nicht betroffen.
Wie fällt die Erhöhung heuer aus?
- A1 erklärt auf Anfrage der futurezone, dass die Preise heuer um 2,9 Prozent steigen. Betroffen sind alle monatlichen Entgelte, außer es ist vertraglich anders vereinbart. Gleichzeitig weist man bei Österreichs größtem Mobilfunker darauf hin, dass man jährlich 500 Millionen Euro in die Netze stecke und auch selbst von Preissteigerungen bei Hardware, Personal oder Energie betroffen sei.
- Drei verzichtet 2025 auf eine Erhöhung. Grund sei, dass die Inflation (lt. VPI der Statistik Austria) unter dem in den AGB definierten Schwellenwert liegt, wie ein Drei-Sprecher gegenüber der futurezone erklärt.
- Magenta informiert auf seiner Webseite über die Erhöhung. Demnach sind es heuer bis zu 2,91 Prozent. Auch hier kann der Wert abweichen, wenn in den jeweiligen AGB unter Umständen etwas anderes festgelegt ist.
Wer ist betroffen?
Betroffen von den Erhöhungen sind rund die Hälfte aller Mobilfunkverträge. Bei Internetanschlüssen sind es sogar rund 90 Prozent. Die Zahlen stammen aus einer aktuellen Presseaussendung des Diskont-Anbieters Spusu.
Um herauszufinden, ob man selbst mit einer Erhöhung rechnen muss, muss man einen Blick in die AGB des eigenen Tarifs werfen. Eine Volltext-Suche nach den Begriffen “Index”, “Wertanpassung” oder “VPI” dürfte einem hier recht schnell den richtigen Weg weisen.
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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, ein Sonderkündigungsrecht gibt es im Zusammenhang mit der Wertanpassung nicht. In den Verträgen ist festgehalten, dass die Preise während der Vertragslaufzeit ohne ein solches angepasst werden können.
Die vereinbarte Mindestvertragsdauer muss man also aussitzen. In einer früheren Befragung des Anbieters Hot zeigte sich, dass viele Kundinnen und Kunden fälschlicherweise der Meinung sind, über ein Sonderkündigungsrecht zu verfügen.
Was kann ich machen?
Das Vergleichsportal tarife.at rät einerseits bei Abschluss eines Vertrages auf die entsprechende Wertanpassung zu achten bzw. einen Tarif zu wählen, wo jene nicht vorgesehen ist. Eine Übersicht an entsprechenden Tarifen gibt es hier.
Andererseits ist es immer ratsam, Tarife ohne Mindestvertragsdauer bzw. Wertkartentarife abzuschließen. Hier kann man im Falle einer Erhöhung schnell und unkompliziert zu einem anderen Angebot wechseln.
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